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20.10.09 - 902 

Regelleistungen für Kinder müssen bedarfsgerecht sein


AG Arbeit und Soziales
AG Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Zur derzeitigen Prüfung des Kinderregelsatzes durch das Bundesverfassungsgericht erklären die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin Andrea Nahles und die familienpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Caren Marks:

Die Regelleistungen für Kinder müssen deren notwendigen Bedarf abbilden. Die SPD setzt sich seit langem für eine zielgenaue Bedarfsermittlung als Grundlage für eigenständige und bedarfsgerechte Kinderregelsätze ein. Die Überprüfung der Regelsatzermittlung durch das Bundesverfassungsgericht wird hier mehr Klarheit schaffen. Wenn Anfang 2010 das Urteil vorliegt, muss die neue Bundesregierung schnell daraus Konsequenzen ziehen.

Bereits in der Vergangenheit konnten wir durchsetzen, dass die Kinderregelsätze besser ausgestaltet werden: So haben wir mit der Einführung der dritten Stufe des Kinderregelsatzes für 7- bis 13-Jährige den Bedarf dieser Altersgruppe besser abgebildet. Der Betrag ist um 40 Euro auf 251 Euro angehoben worden - gegen den anfänglichen Widerstand der CDU/CSU.

Die SPD hat in der Großen Koalition auch erreicht, dass alle Kinder, für die Sozialleistungen gezahlt werden, jährlich ein Schulbedarfspaket in Höhe von 100 Euro erhalten.

Wir brauchen aber nicht nur eigenständige bedarfsgerechte Kinderregelsätze, sondern auch eine bedarfsgerechte Infrastruktur für Familien. Wenn die schwarz-gelben Steuersenkungspläne weiter verfolgt werden, wird den Ländern und Kommunen das notwendige Geld für den Ausbau der Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur fehlen.

Für Alleinerziehende, die besonders häufig von Armut bedroht oder betroffen sind, ist gerade eine gute Betreuungsinfrastruktur notwendig, um den Sprung in den Arbeitsmarkt zu schaffen. Daher muss der Betreuungsausbau für unter Dreijährige, der in den vergangenen Jahren ganz oben auf der Agenda stand, weiter vorangetrieben werden. Die neue Regierung darf die Kommunen nicht im Regen stehen lassen.

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