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16.10.09 - 897 

Bologna-Reform: Studienpakt von Bund und Ländern muss kommen


AG Bildung und Forschung

Anlässlich der heutigen Beschlüsse der Kultusministerkonferenz zur Nachbesserung der Bologna-Reformen erklärt der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Ernst Dieter Rossmann:

Die heute von den Ländern beschlossenen Nachbesserungen zur Bologna-Reform sind erste wichtige Schritte zur Verbesserung der Studiensituation in Deutschland. So konnten die SPD-Länder durchsetzen, dass wenn nötig mit gesetzgeberischen Maßnahmen die Prüfungslast reduziert und die Studierbarkeit verbessert werden soll. Das ist ein wesentlicher Fortschritt gegenüber den unionsregierten Ländern, die es lieber bei reinen Appellen belassen wollten. Zudem nehmen die ebenfalls von den SPD-Ländern durchgesetzen Forderungen, das BAföG auszubauen und die Studentenwerke zu stärken, endlich auch soziale Dimension der Bologna-Reform ernst. Sie senden so auch ein Signal an die Koalitionsverhandlungen in Berlin, das BAföG nicht länger in Frage zu stellen, sondern sogar auszubauen. Leider bleiben die Länderbeschlüsse aber bei den offenen Frage zur Verbesserung der Studienqualität und zur Sicherung des Zugangs zum Masterstudium hinter den Erwartungen zurück. Hier sind weitere Anstrengungen notwendig, damit die Studienreform doch noch zum Erfolg wird.

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert deshalb einen Studienpakt für mehr Qualität im Studium und gute Lehre für alle. Als - nach Exzellenzinitiative und Hochschulpakt - dritte große Kraftanstrengung von Bund und Ländern muss ein solcher Studienpakt die zahlreichen offenen Fragen zusammenführen, in einer Gesamtlösung verbinden und diese auch finanziell unterlegen. Die chronische Unterfinanzierung der Hochschulen muss mit Hilfe des gemeinsamen Ziels, bis 2015 mindestens zehn Prozent des BIP für Bildung und Forschung aufzuwenden, überwunden werden. Wir brauchen hier eine enge Bund-Länder-Kooperation, denn ohne den Bund werden die Länder auch diese entscheidende Bildungsfrage nicht finanzieren können.

Ein erster Schwerpunkt des Studienpaktes muss die Sicherung des Masterzugangs sein für alle, die ein Masterstudium anstreben. Deutschland braucht mehr Masterstudienplätze, dafür müssen auch die notwendigen Mittel bereitgestellt werden. Der Forderung nach mehr Master-Kapazitäten widerspricht es auch nicht, gleichzeitig die Beschäftigungsfähigkeit von Bachelor-Absolventen durch stärker praxisorientierte Studiengänge und Imagekampagnen in der Wirtschaft fördern zu wollen. Wir werden beides tun müssen, wenn die Grundidee eines sinnvoll gestuften Studiums erfolgreich sein soll.

Ein zweiter Schwerpunkt des Studienpaktes müssen Maßnahmen zur Verbesserung der Studienqualität und Studienbedingungen sein. Bund und Länder können gemeinsam einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass die Betreuungsrelationen besser werden und eine intensive, studienbegleitende Beratung zum Standard wird. Dazu gehört auch die Sicherung leistungsfähiger sozialer Dienstleistungen wie Wohnraum oder Betreuungseinrichtungen, aus deren Finanzierung sich die Länder in den vergangenen Jahren immer weiter zurückgezogen haben. Die hohen Studienabbruchquoten beim Bachelor sind ein ernstes Alarmsignal und ohne echte Fortschritte bei der Studienqualität werden wir hier nicht weiter kommen.

Drittens muss der Studienpakt auch klare Erwartungen an die Hochschulen richten, ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung auch gerecht zu werden. Sie sind öffentliche Bildungseinrichtungen mit einem Bildungsauftrag, keine renditeorientierten, auf ihr Marketingprofil fixierte unternehmensgleiche Akteure. Die Überprüfung der Studieninhalte und die stärkere beschäftigungsorientierte Ausrichtung der vielen BA-Studiengänge ist ihre Aufgabe ebenso wie die Erleichterung statt Erschwerung der innerdeutschen und europäischen Mobilität. Hier bestehen noch erhebliche Verbesserungspotenziale, die auch die KMK zu Recht einfordert und gegebenenfalls gesetzgeberisch vorantreiben will. Ein Signal der Hochschulen, dieser gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden zu wollen, wäre die Beteiligung aller Hochschulen an dem neuen Zulassungsverfahren ab 2011/12, dessen Erfolg Bund, Länder und Hochschulen unbedingt brauchen.

Alles in allem besteht in der Hochschulpolitik ein hoher Gestaltungsbedarf, auch für die Verhandlungsführer der neuen Regierungskoalition im Bund. Sollte im Koalitionsvertrag tatsächlich kein Ziel, kein Instrument und kein Geld zur nachhaltigen Verbesserung der Studierbarkeit und Studienqualität für alle vereinbart werden, stünden die ersten Verlierer der schwarz-gelben Regierungsmehrheit bereits fest: die Studierenden und die Lehrenden an den deutschen Hochschulen.

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