21.08.09 - 754
Kommunen sind keine Waffenhändler – abgegebene Waffen gehören vernichtet
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender
Viele Bürgerinnen und Bürger haben als Konsequenz der Vorfälle von Winnenden den Behörden ihre (auch legalen) Waffen freiwillig abgegeben. Sie taten dies in der Absicht, den Bestand an Waffen und das damit einhergehende Risiko ihres Missbrauchs zu vermindern. Diese Bürgerinnen und Bürger haben damit in anerkennenswerter Weise ein Zeichen der Verantwortung gesetzt.
Nach Presseberichten wurde insbesondere in baden-württembergischen Kommunen mit abgegebenen Waffen ein umfangreicher Handel getrieben - zur Bereicherung der Stadtkassen. Als Folge hiervon gelangen diese Waffen letztlich wieder in den Privatbesitz. Dies widerspricht nicht nur der Motivation derjenigen, die ihre Waffen zugunsten der allgemeinen Sicherheit und unter Verzicht auf den Gegenwert aufgegeben haben. Diese Praxis widerspricht auch der letzten Reform des Waffenrechts, die auf eine Minderung und bessere Sicherung des privaten Waffenbestandes abzielte. Die Angehörigen der Opfer von Winnenden wie auch die Bürgerinnen und Bürger, die ihre Waffen abgaben, empfinden diese Praxis des Weiterverkaufs als "Schlag ins Gesicht". Bürgerinnen und Bürger, die sich noch nicht zur Abgabe ihrer Waffen entschieden haben aber über diesen Schritt nachdenken, werden durch diese Praxis davon abgehalten.
Der Weiterverkauf abgegebener Waffen durch die Kommunen ist sicherheitspolitisch nicht hinnehmbar. Ich habe daher Bundesinnenminister Dr. Schäuble gebeten, die Landesinnenminister zu einer Regelung zu veranlassen, welche in Zukunft die Verwertung abgegebener Waffen durch die Kommunen verhindert.