Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar
Bundesverfassungsgericht stoppt dennoch die Ratifikation
Stand: 02.07.2009
Das Bundesverfassungsgericht hat am 30. Juni 2009 entschieden, dass der Vertrag von Lissabon mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist. Das Begleitgesetz jedoch muss noch angepasst werden, bevor die Ratifikationsurkunde der Bundesrepublik Deutschland zum Vertrag von Lissabon hinterlegt werden darf. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde am 1. Juli im Deutschen Bundestag debattiert.
Ein klares Urteil
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Grundsatzurteil den EU-Reformvertrag von Lissabon gebilligt. In dem Urteil heißt es unter anderem: „Das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon ist mit den Anforderungen des Grundgesetzes, insbesondere mit dem Demokratieprinzip, vereinbar. Das Wahlrecht (…) ist nicht verletzt.“
Dennoch stoppten die Richter die Ratifizierung des Lissabon-Vertrages, denn der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat festgestellt, dass das Begleitgesetz über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union gegen das Grundgesetz verstößt.
Stärkere Mitspracherechte für Bundestag und Bundesrat
Nach dem bisherigen Begleitgesetz werden dem Bundestag und dem Bundesrat bei europäischen Rechtssetzungs- und Vertragsänderungsverfahren nicht genug Beteiligungsrechte eingeräumt. Daher stoppten die Richter den laufenden Prozess zur Ratifizierung des Lissabon-Vertrags, bis die Mitspracherechte von Bundestag und Bundesrat gestärkt werden. Vorher darf die Ratifikationsurkunde der Bundesrepublik Deutschland zum Vertrag von Lissabon nicht hinterlegt werden, entschieden die Richter.
Die Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Europafragen bedeutet auch, dass die deutschen Parlamente eine Pflicht zur aktiven Mitwirkung an europäischer Rechtssetzung und Vertragsänderungen haben. Dies bedeutet, dass die deutsche Politik wesentlich europäisiert wird und europäische Themen sich zukünftig breitflächiger und umfassender in der deutschen Politik wiederfinden werden.
Änderungen noch in dieser Legislaturperiode vornehmen
Die vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Änderungen am Begleitgesetz sollen noch in dieser Legislaturperiode vorgenommen werden, so dass die Ratifikation des Lissabon-Vertrages durch Deutschland auf jeden Fall in diesem Jahr möglich ist. Hierfür sind Sondersitzungen des Parlaments am 26. August und am 8. September vereinbart worden.
Die SPD-Abgeordneten in der Debatte
Für die SPD-Bundestagsfraktion beteiligten sich der Sprecher der Arbeitsgruppe Angelegenheiten der Europäischen Union Axel Schäfer, der Stellvertretende Sprecher der Arbeitsgruppe Angelegenheiten der Europäischen Union Michael Roth sowie der Berichterstatter der Arbeitsgruppe Rechtspolitik Carl-Christian Dressel.
Axel Schäfer begrüßte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und erklärte, dass die Abgeordneten die ihnen vom Gericht auferlegten Aufgaben erfüllen werden. Er erläuterte, dass die SPD-Bundestagsfraktion nun zügig mit allen Fraktionen des Hauses zu einer fairen Regelung kommen will, die ermöglicht, dass der Deutsche Bundestag das Begleitgesetz noch in dieser Legislaturperiode ändert, damit sich auch der Bundesrat noch in dieser Legislaturperiode damit befasst und die Ratifikationsurkunde bis Anfang Oktober dieses Jahres in Rom hinterlegt wird. Er betonte, dass Deutschland damit ein klares Signal Richtung Irland sowie an die Präsidenten Kaczynski (Polen) und Klaus (Tschechien) senden kann. Des Weiteren stellte er fest, dass sich sowohl die Arbeitsweise des Parlaments, als auch die Mentalität, also die Einstellung zur Debatte über die Europäisierung unserer Politik in Zukunft verändern müssen. Das sei nicht nur die Aufgabe der Europapolitiker, sondern auch eine Aufgabe, der sich alle 22 Ausschüsse des Bundestages stellen müssen.
Michael Roth bezeichnete das Urteil des Bundesverfassungsgerichts als eine Ermutigung für alle Europapolitikerinnen und Europapolitiker in den Fraktionen, die sich darum bemühen, das europäische Einigungswerk demokratischer, transparenter und handlungsfähiger zu gestalten. Er erklärte, Europa sei Innenpolitik und müsse ins Deutsche übersetzt werden. Europa müsse den Bürgerinnen und Bürgern erklärt und es müsse auf die Defizite wie auch auf die Chancen hingewiesen werden.