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19.06.09 - 592 

SGB IV-Änderungsgesetz: Wir haben viel geschafft, aber nicht alles erreicht


AG Arbeit und Soziales

Anlässlich der 2./3. Lesung des 3. SGB IV-Änderungsgesetzes erklärt die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Andrea Nahles:

Das heute in 2./3. Lesung verabschiedete 3. SGB IV-Änderungsgesetz ist soetwas wie eine Legislaturperiode im Kleinen. Es wird das ganze Themenspektrum der Arbeits- und Sozialpolitik deutlich. Allen Regelungen ist gemein, dass sie ganz unmittelbar dem sozialen Schutz und der Förderung von Menschen, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dienen.

Die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge ab dem siebten Monat bei Kurzarbeit bedeutet die Stärkung des Prinzips, dass Arbeit vor Entlassung geht. Damit wird gleichzeitig die Basis für den nächsten Aufschwung gelegt. Die Verlängerung der Bezugsdauer auf bis zu 24 Monate ist ein gutes Signal für Unternehmen und Betriebe, die ihre Anstrengungen, Menschen in Beschäftigung zu halten, fortsetzen und verstärken wollen. Die vollständige Übernahme von Sozialversicherungsbeiträgen vom siebten Monat der Kurzarbeit an ist notwendig und richtig. Sie hilft Betrieben und Unternehmen, eine längere Zeit der Kurzarbeit durchzustehen.

Die Ausweitung der Schutzklausel Rentenanpassung stellt sicher, dass es auch künftig nicht zu sinkenden Renten kommt. Das ist ein wichtiges Signal an die Rentnerinnen und Rentner, dass sie nicht Spekulation und Übertreibung an den Finanzmärkten ausbaden müssen. Zwar geht die Bundesregierung davon aus, dass es keine negative Lohnentwicklung gibt und am besten ist, dass wir die Klausel nicht brauchen. Aber entscheidend ist auch, dass wir gerade in Krisen Verunsicherungen vermeiden.

Es wurde ein besserer Sozialschutz für Künstler erreicht. Dieser Kompromiss konnte nach langen und zähen Bemühungen erzielt werden. Er hilft vielen Kultur- und Medienschaffenden - sie bekommen Arbeitslosengeld I, wenn sie arbeitslos sind. Er hilft allen, die typischerweise nur kurzzeitig beschäftigt sind. Sicher wäre mehr möglich und auch sinnvoll gewesen, wenn CDU/CSU dies mitgetragen hätten. Dem unermüdlichen Einsatz des Bundesarbeitsministers Scholz ist es zu verdanken, dass überhaupt eine Einigung erreicht werden konnte. Die soziale Lage der Beschäftigten im Kultur-, Film- und Medienbereich wird verbessert. Es ist ein erster wichtiger Schritt. Sie und andere Menschen, die oftmals nur kurzfristig beschäftigt sind, können jetzt leichter Arbeitslosengeld I bekommen.

Auf breite Zustimmung ist die einheitliche Ausgestaltung der Generalunternehmerhaftung in der Bauwirtschaft gestoßen.

Erfreulich ist auch die Einigung auf einen Ausbildungsbonus für sogenannte Insolvenzlehrlinge.

Insgesamt konnte in der zu Ende gehenden Legislatur viel für die Jobchancen von Jugendlich getan werden. Klar ist: Schulabschluss und Ausbildung helfen gegen Arbeitslosigkeit. Konkret verenbart wurden:


- Förderung Nachholen Hauptschulabschluss
- Ausbildungsbonus
- Qualifzierungskombi
- Betriebliche Einstiegsqualifizierung
- Ausbau der Berufsorientierung

Die jungen Leute verdienen gerade jetzt eine Chance. Wir brauchen sie morgen dringend im Aufschwung. Gerade deshalb verdient auch die Position von Bundesminister Olaf Scholz Unterstützung im Rahmen des Ausbildungspaktes mindestens 600.000 Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen. Hier muss und kann sich die Wirtschaft bewegen.

Leider war in diesem Gesetzgebungsverfahren nicht in allen Punkte eine Verständigung möglich. Das ist bedauerlich. Geht es doch um das wichtige Anliegen Jugendliche in Ausbildung zu bringen und ihnen eine gute Zukunft zu ermöglichen. Es geht zunächst einmal um das Einstiegsgeld für Auszubildende, die eine Ausbildung aus dem Bezug von Arbeitslosengeld II heraus aufnehmen. Aus Sicht der SPD wäre eine Regelung notwendig gewesen, um mögliche Hindernisse für die Aufnahme einer Ausbildung auszuräumen, die die Grundlage für eine dauerhafte Überwindung der Hilfebedürftigkeit ist. Auch bei der Verlängerung der erweiterten Berufsorientierung konnte keine Verständigung erzielt werden. Dieses Instrument hat sich jedoch beim Übergang von der Schule in den Beruf bewährt. Wir brauchen Planungssicherheit für dieses Programm.

Wir haben viel geschafft. Manches bleibt offen. Wir kämpfen weiter. Der Ausbildungsbonus beispielsweise hätte von vornherein viel stärker mehr Jugendlichen zugänglich gemacht werden müssen. Wir setzen uns für einen gesetzlichen, flächendecken Mindestlohn ein. Wir müssen den Missbrauch in der Zeitarbeit eindämmen. Praktika müssen rechtssicher gestaltet werden. Die Reform der JobCenter muss endlich auf den Weg gebracht werden.

Das 3. SGB IV-Änderungsgesetz ist in all seinen Facetten ein guter Spiegel der zu Ende gehenden Legislatur.

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