SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag
 
 

Link zu dieser Seite versenden

Suche nach Abgeordneten


 

Ihre E-Mail-Adresse und die E-Mail-Adresse des Empfängers werden weder gespeichert noch an Dritte weitergegeben. Sie werden ausschließlich zu Übertragungszwecken verwendet.


 

Verbesserung des sozialen Schutzes kurz befristet Beschäftigter 

Mehr Sicherheit für Kultur-, Film- und Medienschaffende

Stand: 19.06.2009

Am 19. Juni 2009 hat der Bundestag in 2./3. Lesung den Regierungsentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze beschlossen. Ursprünglich sollten damit nur die Generalunternehmerhaftung in der Bauwirtschaft vereinheitlicht und vereinfacht sowie einzelne Detailregelungen in verschiedenen Sozial- und arbeitmarktpolitischen Gesetzen geändert werden. Im Rahmen der parlamentarischen Beratung wurden wichtige weitere Maßnahmen aufgenommen.

  

Bild Kameramann Ein Bestandteil der Gesetzesänderungen ist die Verbesserung des sozialen Schutzes kurz befristet Beschäftigter. Vor allem der Arbeitsmarkt von Kultur-, Film- und Medienschaffenden ist geprägt von überwiegend kurzfristigen Engagements. Sie konnten bislang kaum die notwendigen Beschäftigungszeiten erreichen, um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erhalten. Und dies, obwohl sie Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen und zwischen den Beschäftigungen häufig arbeitslos sind. Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion können kurz befristet Beschäftigte unter bestimmten Rahmenbedingungen leichter Arbeitslosengeld erhalten. Dazu gehören:

Die Dauer der Beschäftigung, ab der Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wird auf sechs Monate innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist halbiert.

Es muss sich überwiegend um kurzfristige Beschäftigungen handeln. Das heißt: mehr als die Hälfte der Arbeitstage muss in Beschäftigungen von maximal sechs Wochen Dauer zurückgelegt worden sein. Die übrigen Tage können auch in längeren Beschäftigungen geleistet worden sein. Diese flexible Regelung ermöglicht auch etwas längere Beschäftigungsverhältnisse und wird damit weitgehend den Realitäten in der Arbeitswelt gerecht.

Die Einkommensgrenze bleibt bei 30.240 Euro. Sie entspricht dem durchschnittlichen Jahresentgelt eines Dauerbeschäftigten.

Den halb so langen Anwartschaftszeiten bei kurzfristig Beschäftigten entsprechen auch die halb so langen Bezugszeiten von Arbeitslosengeld. Nach Beschäftigungsverhältnissen von sechs Monaten beträgt die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld drei Monate.