SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag
 
 

Schutzschirm für Ausbildungsplätze  

Ausbildungsbonus für Insolvenzabbrüche gelockert

Stand: 19.06.2009

Am 19. Juni 2009 hat der Bundestag in 2./3. Lesung den Regierungsentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze beschlossen.

  

Ursprünglich sollten damit nur die Generalunternehmerhaftung in der Bauwirtschaft vereinheitlicht und vereinfacht sowie einzelne Detailregelungen in verschiedenen Sozial- und arbeitmarktpolitischen Gesetzen geändert werden. Im Rahmen der parlamentarischen Beratung wurden wichtige weitere Maßnahmen zum Schutz von Ausbildungsplätzen und zur Unterstützung von Auszubildenden aufgenommen.

  

bild Auszubildende Ausbildungsbonus für Insolvenzabbrüche gelockert

Die SPD-Bundestagsfraktion will den Ausbildungsmarkt krisenfest machen. Mit einem „Schutzschirm für Ausbildungsplätze” soll den Jugendlichen schnell und unbürokratisch geholfen werden. Denn Ziel der Sozialdemokraten ist es, dass auch in diesem Jahr mindestens 600.000 Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen. Unternehmen dürfen nicht bei der Ausbildung nachlassen. Denn wenn die Konjunktur wieder anspringt, werden noch mehr Fachkräfte gebraucht.

Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion wurden deshalb als eine Maßnahme des „Schutzschirms für Ausbildungsplätze” Änderungen beim Ausbildungsbonus vorgenommen. In der Wirtschafts- und Finanzkrise wird es mehr Insolvenzen geben. Dies bedeutet auch, dass mehr Ausbildungen abgebrochen werden und die Auszubildenden in anderen Betrieben untergebracht werden müssen. Deshalb werden Regelungen beim Ausbildungsbonus gelockert. Wenn ein Betrieb es Auszubildenden ermöglicht, ihre Ausbildung nach der Insolvenz fortzusetzen, soll dies künftig mit dem Ausbildungsbonus gefördert werden können - und zwar unabhängig davon, ob der Ausbildungsplatz im Betrieb zusätzlich eingerichtet wird oder der Auszubildende schwer vermittelbar ist.

Mit dieser gesetzlichen Verbesserung für die Betriebe verbindet die SPD-Bundestagsfraktion auch zwei Erwartungen: Zum einen sollen die bestehenden Länderprogramme zur Unterstützung der Insolvenzauszubildenden bestehen bleiben. Zum anderen soll die Bundesagentur für Arbeit, die Möglichkeiten der überbetrieblichen Ausbildungsplätze mindestens auf das Niveau des vergangenen Jahres bedarfsorientiert aufstocken. Die Entwicklung bei Ausbildungsabbrüchen insgesamt soll darüber hinaus im Blick gehalten werden.

  

Ausbildungsbegleitende Hilfen bei Einstiegsqualifizierung

Außerdem hat die SPD-Bundestagsfraktion durchgesetzt, dass es ausbildungsbegleitende Hilfen bereits während einer Einstiegsqualifizierung, die benachteiligten Jugendlichen den Weg in Ausbildung ermöglichen soll, gibt. Damit wird sichergestellt, dass diese jungen Menschen eine notwendige Förderung bereits im Vorfeld ihrer Berufsausbildung erhalten. Dies hilft z. B. Sprach- und Bildungsdefizite frühzeitiger abbauen zu können. Und so ihre Chancen auf dem Ausbildungsmarkt zu verbessern.

Das Einstiegsgeld für Auszubildende, die eine Ausbildung aus dem Bezug von Arbeitslosengeld II heraus aufnehmen, ist richtig, um weitere Hilfebedürftigkeit zu vermeiden. Auch die zeitliche Verlängerung der Berufsorientierung über das Jahr 2010 hinaus wollte die SPD-Fraktion erreichen. Das war leider mit dem Koalitionspartner nicht machbar.