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04.06.09 - 522 

Beschluss der Innenministerkonferenz bestätigt SPD-Position: Keine erweiterte Kompetenz der Bundeswehr zur Gefahrenabwehr im Innern


Stellvertretender Fraktionsvorsitzender

Zum "Programm Innere Sicherheit" der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Fritz Rudolf Körper:

Wir begrüßen, dass die IMK eine Zuständigkeitserweiterung der Bundeswehr für die Gefahrenabwehr im Innern ausdrücklich ablehnt. Damit ist klar: die Gewährleistung der inneren Sicherheit innerhalb unseres bürgerlichen Gemeinwesens ist grundsätzlich eine andere Aufgabe als die militärische Verteidigung unter Einsatz militärischer Mittel.

Die Forderung nach einer verfassungsrechtlichen Grundlage für den Einsatz der Bundeswehr auch mit militärischen Mitteln aber im Rahmen der Amtshilfe für die Polizei und eingeschränkt auf Gefahren aus der Luft und von See entspricht der langjährigen Position der SPD. Die Beschlüsse des Hamburger Parteitags der SPD 2007 und die Vorschläge der SPD-Bundestagsfraktion an Bundesinnenminister Dr. Schäuble zielten auf eine klare Rechtsgrundlage für eine Amtshilfe der Bundeswehr. Der Bundesinnenminister war jedoch der Ansicht, die Unterscheidung zwischen innerer und äußerer Sicherheit sei überholt, und bestand - mit Unterstützung der Bundeskanzlerin - auf einer eigenen Kompetenz der Bundeswehr zur Gefahrenabwehr im Innern. Diese Positionierung der Union gehört nun der Vergangenheit an.

Für gesetzgeberische Maßnahmen in dieser Wahlperiode kommen die Beschlüsse der IMK zu spät. Dennoch begrüßen wir den Konsens über eine strikte Trennung der Kompetenzen zur Wahrung der äußeren Sicherheit durch die Bundeswehr und der Gefahrenabwehr im Innern durch die Polizeien des Bundes und der Länder.

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