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Änderung Sprengstoffgesetz und Waffenrecht 

Anzahl legaler und illegaler Waffen soll reduziert werden

Stand: 19.06.2009

Der Bundestag hat das Vierte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes am 18. Juni 2009 nach 2./3. Lesung verabschiedet. Das Gesetz dient in erster Linie der Umsetzung mehrerer europäischer Richtlinien. Beseitigt werden außerdem zutage getretene Lücken und Unklarheiten des bisherigen Rechts. Die technischen Bestimmungen werden an den Stand der Technik angepasst.

  

Deutschland hat bereits ein sehr restriktives Waffenrecht. Veranlasst durch den Amoklauf in Winnenden im März 2009 haben die Koalitionsfraktionen jedoch nach 2002 noch einmal zahlreiche Änderungen des Waffenrechts vorgeschlagen, die nun in das beschlossene Gesetz aufgenommen wurden. Durch diese Änderungen soll zum einen die Anzahl legaler und illegaler Waffen reduziert werden. Der Umgang mit großkalibrigen Waffen wird eingeschränkt und nur noch für Personen ab 18 Jahren zugelassen. Auch die Verwahrung legaler Waffen soll künftig noch sicherer erfolgen. Letzteres kann durch verdachtsunabhängige Kontrollen überprüft werden. Bis Ende 2012 wird ein Nationales Waffenregister errichtet. Die Koalitionsfraktionen haben auch die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass künftig Waffenschränke und Waffen durch biometrische Sicherungssysteme gesichert werden können. Vorgesehen ist zusätzlich eine Amnestieregelung bis Ende 2009, so dass durch die freiwillige Abgabe illegaler Waffen eine Strafverfolgung vermieden werden kann.