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Erweiterte Fahrerlaubnis für Einsatzfahrzeuge 

Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen

Stand: 07.07.2009

Der Bundestag hat am 2. Juli in 2./3. Lesung den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen.

  

Den Freiwilligen Feuerwehren, den Rettungsdiensten und technischen Hilfsdiensten sowie dem Katastrophenschutz stehen immer weniger Fahrer für Einsatzfahrzeuge zur Verfügung. Seit 1999 dürfen mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) zudem nur noch Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t gefahren werden. Für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 t und 7,5 t ist hingegen seit 1999 eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 und für Kraftfahrzeuge über 7,5 t eine Fahrerlaubnis der Klasse C erforderlich. Zusätzlich sind die Einsatzfahrzeuge aus technischen Gründen auch schwerer geworden, sodass selbst die kleineren Fahrzeuge in der Regel die Gewichtsgrenze von 3,5 t überschreiten.

Um die Einsatzfähigkeit der aufrecht zu erhalten, soll daher eine spezielle Fahrberechtigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t auf Grundlage einer spezifischen Ausbildung und Prüfung in die Fahrerlaubnis-Verordnung aufgenommen werden. Um die notwendigen Ermächtigungsgrundlagen für diese Ausführungsvorschriften zu schaffen, muss zuvor das Straßenverkehrsgesetz entsprechend geändert werden. Bei der Abstimmung der entsprechenden Ausführungsbestimmungen ist dann ein bundeseinheitlicher Rahmen für die spezielle Ausbildung und Prüfung zum Erwerb der Fahrberechtigung für diese Fahrzeuge festzulegen.