27.05.09 - 479
Bildungsföderalismus weiter stärken – Länder müssen Haltung überdenken
AG Bildung und Forschung
Der Deutsche Bundestag wird am Freitag voraussichtlich eine begrenzte Erweiterung der Möglichkeiten für Bundesfinanzhilfen beschließen. Dies ist bereits deshalb notwendig, um für die vorgesehenen enormen Bildungsinvestitionen im Konjunkturpaket II Rechtssicherheit zu schaffen. Damit könnten die Länder und Kommunen endlich insgesamt die Mittel des Zukunftsinvestitionsprogramms von etwa 8,66 Milliarden Euro für unter anderem ihre Hochschulen, Schulen, Kitas oder Volkshochschulen abrufen.
Die vorgesehene Erweiterung der Finanzhilfen geht in die richtige Richtung, bleibt allerdings weit hinter dem Wunsch der SPD-Bundestagsfraktion zurück, das Kooperationsverbot zu streichen. Dies scheiterte am Koalitionspartner, aber vor allem auch an der Ablehnung der Länder, die hier ihren eigenen Interessen mittelfristig schaden. Wir fordern daher die Länder, aber auch die dort mitregierenden Parteien auf, ihre Haltung zu überdenken und das politisch überholte, sachlich unsinnige und bildungspolitisch kontraproduktive Kooperationsverbot im Bildungsbereich aufzugeben. Dabei darf nicht vergessen werden, dass allein auf Drängen der CDU/CSU dieses Kooperationsverbot überhaupt erst ins Grundgesetz hineinkam. Leider musste erst die schwerste Wirtschafts- und Finanzkrise seit 1945 eintreten, bevor überhaupt bei den unionsregierten Ländern Bewegung erkennbar war. Aber auch die SPD-regierten Länder haben ihre Chance nicht hinreichend genutzt, in der Föderalismuskommission die kooperative Bildungszusammenarbeit zu stärken. Es passt nicht gut zusammen, wenn die Länder einerseits empfindlich über jede formale Kompetenzgrenze wachen, gleichzeitig aber vom Bund Blankoschecks zur Finanzierung ihrer ureigensten Aufgaben einfordern.
Eine erste Gelegenheit zu einer Korrektur böte bereits die Beratung der Gesetzentwürfe im Bundesrat. Es stünde allen Ländern sicher gut zu Gesicht, nicht nur zusätzliche Verschuldensspielräume zu fordern, sondern auch bildungspolitisch ein Zeichen zu setzen und etwa weitergehende Bundesfinanzhilfen zu ermöglichen. Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich einem solchen Ansinnen sicher nicht verschließen. Schließlich werden negative bildungspolitische Auswirkungen der neuen Verschuldensgrenzen befürchtet. Eine solide nachhaltige Bildungs- und Forschungsfinanzierung darf sich nicht an Möglichkeiten der Schuldenaufnahme entscheiden. Das war der tiefere Sinn - und leider auch einziges Ergebnis - des Bildungsgipfels von Dresden, und Bund und Länder sind aufgefordert, hier ihre Zusagen auch einzuhalten. Verengte Handlungspielräume dürfen weder im Bund, noch in den Ländern und Kommunen zu Abstrichen in den Aufwendungen für Bildung und Forschung führen. Alles andere würde die Behauptung einer echten Priorität dieser Zukunftsbereiche als Sonntagsreden entlarven. Die Länder sind - wie 2006 von ihnen gewünscht - hier in der entscheidenden Verantwortung - und auch am Zug.