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Wir nehmen die Betroffenen ernst 

Rede von Marlene Rupprecht, MdB

Stand: 15.07.2005

Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Meine Damen und Herren!
Ich begrüße auch die Besucherinnen und Besucher, die selbst betroffen sind.

Wir haben – Frau Falk hat es gesagt – anderthalb Jahre miteinander verhandelt. Wir haben versucht, uns an eine Forderung zu halten, die oft an Politiker gestellt wird – „Suchet der Stadt Bestes“, so steht es in der Bibel –: Wir haben versucht, die Anliegen der Menschen ernst zu nehmen, sie in Gesetzgebung umzusetzen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Frau Falk, ich möchte das, was Sie gesagt haben, aufgreifen: Dafür, dass wir das so hinbekommen haben, gebührt Ihnen, Frau Humme, Frau Blumenthal, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ministerium, aber auch den Fraktionen, die dieses Thema nicht für parteipolitisches Gerangel genutzt haben, sondern in den Anhörungen ganz ernsthaft nachgefragt haben, was nicht immer der Fall ist, Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Trotzdem war es schwierig, dieses Gesetz, das aus dem Jahr 1972 stammt, zu ändern. Damals wurde dieses Gesetz im guten Glauben verabschiedet. Ich will keine Boshaftigkeit oder Gemeinheit unterstellen; ich glaube vielmehr, dass man von dem damaligen Kenntnisstand ausging und glaubte, mit dem Gesetz etwas Gutes zu tun, soweit das vor dem Hintergrund der gesetzlichen Grundlagen bezüglich Entschädigungs-, Opfer- und Regressfragen überhaupt möglich war. Ich glaube, es war dringend erforderlich, dass wir dieses Gesetz auf den Prüfstand gestellt haben. Ich spreche in diesem Zusammenhang immer von drei Schritten.

Wir haben die Rente im letzten Jahr verdoppelt. Natürlich gab es Anfragen, warum wir sie nicht versechsfacht haben; schließlich gebe es in anderen Staaten mehr Rente als bei uns. Ich denke, Vergleiche mit anderen Staaten hinken immer dann, wenn man deren Sozialsysteme und deren Sozialleistungen nicht in Betracht zieht.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der Abg. Ina Lenke [FDP])

Wir haben in der Bundesrepublik ein sehr ausdifferenziertes, für die Anspruchsberechtigten oftmals fast nicht durchschaubares System der Sozialleistungen. Die Leistungen sind in zwölf Sozialgesetzbüchern geregelt. Eigentlich stellt das Sozialrecht alle Leistungen zur Verfügung. Das heißt, man hat einen Anspruch auf Leistungen gemäß den Sozialgesetzbüchern, und zwar unabhängig davon, wie hoch die Conterganrente – so haben wir sie jetzt genannt; ich denke, es ist eingängiger, wenn man von monatlich eingehenden Conterganrenten spricht – ist. Ich will nur einige dieser Sozialleistungen nennen: Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II, Pflegeversicherung, Sozialhilfe, Recht auf Rehabilitation. Manchmal gibt es Schwierigkeiten, weil ein Sachbearbeiter vor Ort, dem ein Antrag eines Betroffenen vorgelegt wird, nicht weiß, dass die Conterganrente nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden darf. Aufgrund der Tatsache, dass die Conterganrente in Deutschland nicht auf Sozialleistungen angerechnet wird, können wir die Situation in Deutschland nicht mit der in anderen Staaten vergleichen, wo mit den Renten, die gezahlt werden, alle Bedürfnisse abgedeckt werden müssen.

Ich würde allerdings nicht sagen, dass es damit jetzt ein für allemal gut ist. In einem zweiten Schritt haben wir einen Antrag verabschiedet. Ich habe mir noch einmal angeschaut, welchen Auftrag wir damit erteilt haben. Vieles davon haben wir inzwischen auf den Weg gebracht. Ein wichtiger Aspekt sind die Forschungsaufgaben: Was sind Folge- und Spätschäden einer Conterganschädigung, und wie müssen sie behandelt werden? Wenn die Forschungsergebnisse vorliegen, müssen wir die Betroffenen ansprechen – so viel Transparenz müssen wir herstellen; das habe ich mit dem Ministerium geklärt – und ihnen die Ergebnisse der Forschung vorstellen. In zwei bis drei Jahren, je nachdem, wann das Ergebnis vorliegt, wollen wir das Ganze noch einmal überprüfen und das Gesetz, das wir heute verabschieden, eventuell nachjustieren. Zum jetzigen Zeitpunkt Dinge zu fordern, von denen wir gar nicht wissen, ob sie passgenau, ob sie zielgenau sind, halte ich nicht für richtig.

Wie gesagt: Wir nehmen die Betroffenen ernst; das war 1972 so überhaupt nicht vorgesehen. Das entspricht auch dem Leitspruch der EU zum Jahr der Behinderten: „Nichts über uns ohne uns“. Wir haben gesagt: Im Stiftungsrat muss ein Drittel der Sitze von Betroffenen belegt sein. Diese werden durch Urwahl ermittelt. Das heißt, alle werden angeschrieben und können Vorschläge machen. Aus den Vorschlägen können sie die Menschen wählen, von denen sie annehmen, dass sie geeignet sind, ihre Interessen zu vertreten. Wir wollten bewusst nicht die Verbandsebene als alleinige Ebene für Ansprechpartner; denn man weiß, dass es bei zwei Verbänden fünf Meinungen gibt. Wir wollten die Betroffenen, die nicht organisiert sind, hinzuziehen.

Es war ebenfalls ein ganz wichtiges Anliegen, dass wir die Ausschlussfrist geöffnet haben. Frau Blumenthal, wir können wirklich sagen: Wir hatten am Anfang überhaupt keine Vorstellung, ob es machbar ist und was auf uns zukommt. Zahlen und Fakten lagen uns nicht vor. Wir haben nachforschen lassen; wir haben untersuchen lassen. Es ist, so wie es aussieht, überschaubar. Wir haben im ersten Entwurf die Tür ein bisschen geöffnet. Jetzt fällt die Ausschlussfrist völlig weg. Das heißt, die Frist läuft nicht am 31. Dezember 2010 aus, sondern Anträge können in den nächsten Jahren weiterhin gestellt werden, wenn Menschen entdecken, dass sie betroffen sind. Das wurde aufgrund der Anhörungen eindeutig und klar.

Wir haben über die jährlichen Einmalzahlungen debattiert. Sollen wir vorneweg eine dicke Tranche geben und dann jährliche Einmalzahlungen? Das kann man natürlich machen. Ich hätte gern vorgesehen: dicke Tranchen und dann der Rest. Aber wenn Sie rechnen, sehen Sie, dass bei einer Kapitalisierung – diese nehmen wir vor; Stiftungen müssen solide angelegt sein – in der Stiftung jährlich nicht mehr viel übrig bleibt. Ich denke, es ist besser, wenn die Menschen im nächsten Jahrzehnt ganz sicher jedes Jahr im ersten Quartal eine Zahlung erhalten. Das halte ich für richtig.

Damit das Geld, das in der Stiftung ist, den Contergangeschädigten wirklich zugute kommt, haben wir zugesichert, dass die Verwaltungskosten aus dem Bundeshaushalt gezahlt werden. Auch das ist ein Fortschritt.

Ich denke, viele Elemente haben den Gesetzentwurf geprägt. Wir wollen all den Menschen, die sich noch nicht gemeldet haben und jetzt Anträge stellen, möglichst zügig helfen. Daher wollen wir, dass die Kommission, die das behandelt, aufgestockt werden kann. Dies war bisher begrenzt und ist jetzt möglich. Das heißt, die Kommission der Fachleute, der Fachärzte, die die Anträge beurteilen, kann nach Inkrafttreten des Gesetzes aufgestockt werden. Unser Problem wird nicht darin bestehen, dass durch das Gesetz etwas gehemmt wird. Das Hauptproblem wird vielmehr darin liegen, ob wir genügend Fachleute haben. Wir wissen inzwischen aufgrund der Behandlung der Betroffenen, dass die Ärzte, die sich in das Thema hineingearbeitet haben, genau wie wir ins Alter kommen und aus dem Beruf ausscheiden. Wir müssen – das war in unserem Antrag enthalten, den wir im Herbst vorgelegt haben – dafür sorgen, dass wir genügend Ärzte bekommen, die sich in die Thematik hineinarbeiten, solange die anderen praktizieren und ihr Wissen weitergeben können.

Es nützt nichts, wenn wir hier etwas Gutes machen und die Umsetzung im täglichen Leben fehlt. Damit Menschen wissen, zu wem sie gehen können, damit die weiterempfohlen werden, sind Information und Beratung ein ganz zentraler Punkt in der Stiftung, die neu konzipiert wird. Frau Blumenthal wird sie nachher noch vorstellen. Diese Beratung und Information an einer Stelle zu gewährleisten, bedeutet ein völliges Umdenken. Das heißt, die Menschen können dort anrufen, werden informiert und erfahren eventuell auch, welche Ärzte geeignet sind, um sie zu behandeln.

Vieles von dem, was wir en passant gemacht haben, zum Beispiel die Erleichterungen beim Parken, haben wir auf Zuruf gemacht, nachdem die EU-Verordnung kam. Wir haben diese Erleichterungen mit aufgenommen, weil wir hierfür sofort eine Lösung finden und nicht erst auf einen Antrag warten wollten. Das haben wir ziemlich schnell und zügig umgesetzt.

Wir haben eine Petition im Bundestag, was die Mitnahme eines Behindertenbegleithundes in Verkehrsmitteln angeht. Das heißt, die Mitnahme eines Behindertenbegleithundes soll kostenfrei sein. Die Begleitung durch einen Blindenführhund ist kostenfrei. Bei den Behinderten ist das nicht der Fall. Wir haben gesagt – ich denke, dass man das so formulieren darf, ohne dass es abfällig wirkt –: Wir machen ein Gleichstellungsgesetz für die Hunde,

(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

sodass die Blindenführhunde mit den Behindertenbegleithunden gleichgestellt werden und diese als Begleitung genauso kostenlos fahren dürfen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Das mag für den einen oder anderen eine Nebensächlichkeit sein. Aber für denjenigen, der auf den Hund angewiesen und knapp bei Kasse ist, ist das eine wichtige Entscheidung.

Deshalb sage ich: Wenn die Regierung das, was wir noch am Rande ausgehandelt haben, Information der Betroffenen, Weitergabe der Informationen, Einladung der Betroffenen, damit sie alle auf dem gleichen Sachstand sind, Weitergabe der Forschungsergebnisse, umsetzt, dann wird diese Transparenz dazu führen, dass auch in den neuen Parlamenten immer rechtzeitig gegengesteuert wird, falls Entwicklungen eintreten, mit denen wir jetzt nicht rechnen.

Dieses Thema werden und müssen wir auch in den nächsten Jahren begleiten. Ich hoffe, dass wir uns alle im Haus wieder so einig sind, dass es kein parteipolitisches Gezänk gibt. Vielmehr müssen wir alle schauen: Wie können wir am besten eine Lösung finden und dabei auch über den Tellerrand nach Europa schauen? Auch das steht in unserem Papier. In diesem Sinne hoffe ich auf Ihre Zustimmung.

Danke.