13.05.09 - 433
Mitnahmefähigkeit der Bundesbeamtenversorgung endlich regeln
AG Inneres
Mit der Entschließung vom 12. November 2008 zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz hat der Deutsche Bundestag entschieden, Bundesbeamten künftig nicht mehr Teile ihrer Versorgungsansprüche zu entziehen, wenn sie zu einem privaten Arbeitgeber wechseln oder sonst vor Erreichen der Altersgrenze ausscheiden. Die Anwartschaften auf Beamtenversorgung sollen ebenso unverfallbar werden wie Betriebsrentenansprüche anderer Arbeitnehmer. Diese Auffassung hatten auch alle Sachverständigen bei der Anhörung zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz unterstützt. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, ein Regelungskonzept vorzulegen. Sie ist diesem Auftrag durch einen Bericht nachgekommen, der freilich teilweise konkrete Regelungsvorschläge schuldig bleibt. An anderen Stellen wird der Berichtsgegenstand überdehnt, um Probleme zu konstruieren. Dahinter steht die Haltung des zuständigen Bundesinnenministers, dem die ganze Richtung nicht passt. Er vertritt unverdrossen seinen Arbeitgeberstandpunkt, aus dessen Sicht Mobilität von Bundesbeamten ein Graus ist.
Nunmehr rückt offenbar auch die Union von der eindeutigen Beschlussfassung ab. Das zeigt sich an der Benennung der Sachverständigen für die heutige Anhörung und den Fragen des Berichterstatters der CDU/CSU-Fraktion. Sie waren darauf gerichtet, die getroffene Grundentscheidung rundweg in Frage zu stellen.
Wir bestehen dem gegenüber auf der gemeinsamen Haltung der Koalition, wie sie in der Entschließung zum Ausdruck kommt und erwarten das gleiche vom Koalitionspartner. Der Bundesinnenminister ist aufgefordert, jetzt kurzfristig einen Gesetzentwurf vorzulegen.