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04.05.09 - 378 

Föderalismus: Kooperationsverbot behindert Fortschritte im Bildungssystem


AG Bildung und Forschung

Anlässlich der heutigen gemeinsamen Anhörung des Deutschen Bundestages und des Bundesrates zur zweiten Stufe der Föderalismusreform erklären der zuständige Berichterstatter der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung Swen Schulz und der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Ernst Dieter Rossmann:

Wie erwartet blieben auch in der heutigen großen Anhörung zur zweiten Stufe der Föderalismusreform die Bildungs- und Forschungsfragen besonders strittig. Gleich mehrere Sachverständige kritisierten die vorgesehene Öffnung bei zulässigen Bundesfinanzhilfen als völlig unzureichend. Gerade bei Bildung als übergreifendem Sachgebiet dürfe Zusammenarbeit nicht auf Katastrophen- und Krisenzeiten beschränkt werden, sondern müsse vielmehr über eine nachhaltige Mischfinanzierung von Bund und Ländern gesprochen werden. Die Arbeitsgruppe Bildung und Forschung der SPD-Bundestagsfraktion sieht sich daher in ihrer Überzeugung bestärkt, dass das von der Union 2006 durchgesetzte Kooperationsverbot für Bund und Länder für weite Bildungsbereiche in Artikel 104b Grundgesetz ein Fehler war. Wir fordern daher eine weitere, kooperationsfreundliche Öffnung im Grundgesetz, damit Bund und Länder immer dann, wenn es sinnvoll, geboten und auch politisch gewünscht ist, in allen Bildungsbereichen direkt und konstruktiv zusammenarbeiten können. Man wird nicht immer bei einer Änderung in den Rahmenbedingungen gleich eine Verfassungsänderung hinbekommen. Nur eine grundsätzliche Kooperationsnorm für Bildung kann dies leisten.

Auch hinsichtlich der geplanten Schuldenbremse für Bund und Länder verwiesen einige Sachverständige auf die möglichen negativen Auswirkungen für Bildung und Forschung. Bereits jetzt seien öffentliche Aufgaben wie Bildung unterfinanziert. Ohne eine nachhaltige Abhilfe könnte eine starre Schuldengrenze die bildungspolitischen Handlungsspielräume weiter empfindlich beschränken. Auch hier sieht sich die Arbeitsgruppe Bildung und Forschung in ihrer Forderung bestätigt, die Bildungsfinanzierung gerade im Hinblick auf das Zehn-Prozent-Ziel auf eine neue, nachhaltige Grundlage zu stellen. Hier werden wir an zusätzlichen Finanzierungsinstrumenten nicht vorbeikommen. Aufwendungen für Bildung und Forschung müssen endlich konjunkturfest und nachhaltig finanziert werden, denn schließlich geht es um die Zukunft unserer Kinder und unseres Wohlstandes.

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