SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag
 
 

Link zu dieser Seite versenden

Suche nach Abgeordneten


 

Ihre E-Mail-Adresse und die E-Mail-Adresse des Empfängers werden weder gespeichert noch an Dritte weitergegeben. Sie werden ausschließlich zu Übertragungszwecken verwendet.


 


24.04.09 - 349 

Illegale Zugriffe auf legale Waffen verhindern, Anzahl legaler Waffen reduzieren


Stellvertretender Fraktionsvorsitzender

Zur anstehenden Reform des Waffenrechts erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Fritz Rudolf Körper:

Der Amoklauf des Schülers in Winnenden im März 2009 hat erneut die Problematik der sicheren Aufbewahrung legaler Schusswaffen in das öffentliche Bewusstsein gerückt. Die im April 2008 in Kraft getretene letzte Reform des Waffenrechts hat beispielsweise durch das Verbot des Führens feststehender Messer in der Öffentlichkeit und durch eine bessere Kennzeichnung von Schusswaffen zwar wesentlich zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit beigetragen, die mit einer Verwahrung von legalen Schusswaffen verbundenen Probleme aber nicht optimal gelöst. Der ungehinderte Zugriff des Schülers aus Winnenden auf die großkalibrige Waffe seines Vaters hat dies deutlich demonstriert. Die Anzahl derartiger Waffen muss daher beschränkt, ihre sichere Verwahrung muss besser gewährleistet sein.

Die SPD-Bundestagsfraktion wird ein Bündel von Maßnahmen vorschlagen, das den Waffenmissbrauch effektiv eindämmen soll. Hierzu gehören:

  • Das Verbot großkalibriger Waffen im Schießsport.
  • Die obligatorische Einführung biometrischer Sicherungssysteme für großkalibrige Waffen und Waffenschränke.
  • Die Möglichkeit zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwahrung.
  • Die Einführung eines zentralen Waffenregisters.
  • Das Verbot von sogenannten IPSC und Westernschießen, da dieses dem bereits verbotenen "kampfmäßigen Schießen" äußerst nahe kommt.
  • Eine befristete Amnestie des illegalen Waffenbesitzes im Fall der freiwilligen Abgabe einer illegalen Waffe.

Es ist uns bewusst, dass die öffentliche Sicherheit nur erhöht aber nicht absolut garantiert werden kann. Der Griff zur Waffe ist zudem nur das letzte Glied in der Kette einer oft jahrelangen Fehlentwicklung. Ein umfassender Präventionsansatz bedarf über eine Reform des Waffenrechts hinaus einer umfassenden Untersuchung der psychischen und sozialen Voraussetzungen, unter denen insbesondere Jugendliche zur Begehung von Gewalttaten bereit sind. Einen verbesserten Jugendschutz vor exzessiv gewalthaltigen Computerspielen wollen wir noch in dieser Wahlperiode erreichen.

Kontext

Download

Links

Kontakt

  • Pressestelle
  • Tel.: 030/227-52282
  • Fax: 030/227-56869

Abonnement