22.04.09 - 335
Rückenwind für Neuregelung der Flugsicherung in Deutschland
AG Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
In der heutigen Anhörung sind die Ziele der SPD im Zusammenhang mit der Neuausrichtung der Flugsicherung eindeutig bestätigt worden. Wichtig ist, das bisherige hohe Sicherheitsniveau zu erhalten. Darüber hinaus wurde ausdrücklich festgestellt, dass die rechtliche Sicherheit im Luftverkehr durch die Neuregelungen verbessert wird. Dies gilt insbesondere im Grenzüberschreitenden Verkehr, der nicht zuletzt nach dem Unglück von Überlingen besonders sensibel ist.
Die Anhörung bestätigte, dass eine Privatisierung der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) durch die Gesetzesänderung ausgeschlossen wird. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben uns für eine entsprechende zusätzliche Klarstellung im weiteren Gesetzgebungsverfahren eingesetzt. Die Koalitionsfraktionen haben daher einen Gesetzentwurf zur Änderung luftverkehrsrechtlicher Vorschriften und einen Gesetzentwurf zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung vorgelegt. Ebenso bedarf der Artikel 87d des Grundgesetzes einer Änderung.
Die heutige Anhörung ergab einen deutlichen Rückenwind für das Vorhaben der Großen Koalition. Wir fordern nunmehr alle auf, diesen Gesetzentwürfen zuzustimmen, da die wesentlichen Kritikpunkte ausgeräumt werden konnten.
Bei der heutigen Expertenanhörung wurde deutlich, dass die Anpassung der deutschen Gesetze an die Europäischen Vorgaben unverzichtbar ist. Der Flickenteppich im Luftverkehr über Europa muss abgeschafft werden. Zukünftig wird man sich am Himmel nicht mehr an Ländergrenzen, sondern an den Hauptverkehrsströmen orientieren können. Damit gehören "Umwege" von durchschnittlich 50 Kilometern pro Flug der Vergangenheit an. Das spart nicht nur Zeit und Kosten, sondern führt auch zu weniger Treibstoffverbrauch und weniger Schadstoffemissionen.
Ebenso wird mit der Gesetzesänderung die Möglichkeit geschaffen, dass zertifizierte, ausländische Flugsicherungsorganisationen im Bereich der grenzüberschreitenden Flugsicherung zukünftig unter Kontrolle und Aufsicht des Bundes eingesetzt werden können. Die vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen schließen eine Privatisierung der Deutschen Flugsicherung aber aus - die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) wird auch in Zukunft zu 100 Prozent im Besitz des Bundes bleiben.