SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag
 
 

02.04.09 - 305 

Kabinettsbeschluss zur CO2-Speicherung ist ein erster Schritt


AG Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Zur Diskussion um die unterirdische Speicherung von CO2 erklären der umweltpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Marco Bülow und der zuständige Berichterstatter Frank Schwabe:

Nach einigen notwendigen Diskussionen haben Bundesumweltministerium und Bundeswirtschaftsministerium nun einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Abscheidung, Transport und Ablagerung von Kohlendioxid (CCS) vorgelegt. Es ist dabei dem Umweltminister Sigmar Gabriel zu verdanken, dass der Gesetzentwurf in einigen wichtigen Punkten noch verbessert werden konnte. Hierzu zählen die Verlängerung des Zeitraumes für einen Verantwortungsübergangs auf 30 Jahre genauso wie die Sicherung hoher technischer Standards.

Der Kabinettsbeschluss ist wichtig, damit wir auf dieser Grundlage die Beratungen im Parlament beginnen können. Die AG Umwelt der SPD-Bundestagsfraktion setzt sich schon lange mit dem Thema CCS auseinander. Wir haben auch zu dem vorliegenden Gesetz intensiv diskutiert und eine Stellungnahme abgegeben. Wir fordern eine differenzierte Auseinandersetzung, die häufig zwischen "Verteufelung" und "Heilsbringer" geführt wird. Wir halten den vorliegenden Entwurf für eine gute Grundlage, die aber in einigen Punkten überarbeitet werden sollte.

Wir müssen im Gesetzentwurf sicherstellen, dass die Risiken und die Kosten einer CO2-Speicherung nicht auf den Staat verlagert werden. Ein Verantwortungsübergang auf den Staat kann es daher erst geben, wenn genügend Erfahrungen mit dem konkreten CO2-Speicher gesammelt sind und spätere Risiken mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden können. In Zeiten, wo wir über "Schuldenbremsen" diskutieren, dürfen wie die nachfolgenden Generationen ganz sicher nicht unkalkulierbare Belastungen überlassen. Allein für die öffentliche Akzeptanz der CCS-Technologie ist es unumgänglich, dass wir die höchsten technischen Standards zu Grunde legen. Darüber hinaus brauchen wir eine bundesweite Planungsentscheidung. Nur so kann es einen Ausgleich für konkurrierende Nutzungsoptionen wie CCS, Gasspeicher, Druckluftspeicher und Geothermie geben. Entscheidungen nach dem Windhundprinzip sind dagegen nicht sachgerecht. Auch sollten bereits im Gesetz Anforderungen an die CO2-Konzentrationen festgelegt werden, um die knappen CO2-Speicherstandorte möglichst effizient nutzen zu können. Wer CCS wirklich will, darf die Risiken und Kosten nicht verschweigen. Wir brauchen bei CCS deshalb insgesamt eine hohe Transparenz von allen Maßnahmen und Gesetzen.

Auf der Grundlage des Kabinettbeschlusses muss das Parlament nun in einem zweiten Schritt über den Gesetzentwurf beraten. Dabei werden wir auch die Erkenntnisse aus der öffentlichen Anhörung in unserer Entscheidung berücksichtigen.

Kontext

Download

Links

Kontakt

  • Pressestelle
  • Tel.: 030/227-52282
  • Fax: 030/227-56869

Abonnement