SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag
 
 

100 Millionen Euro für Contergan-Opfer 

Änderung des Conterganstiftungsgesetzes

Stand: 15.05.2009

Vor 50 Jahren kamen weltweit 10.000 Kinder zum Teil schwer fehlgebildet zur Welt, nachdem ihre Mütter in der Schwangerschaft das Schlafmittel Contergan eingenommen hatten. Gegenwärtig erhalten rund 2.700 Betroffene in Deutschland Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz.

Trotz ihrer teilweise sehr schweren Behinderung haben sich die Conterganopfer in bewundernswerter Weise ihren Platz im Berufs- und Privatleben mit großem eigenen Engagement und Selbstbewusstsein erkämpft. Die Kehrseite macht sich jetzt nach der jahrelangen Fehlbelastung von Wirbelsäule, Gelenken und Muskulatur bemerkbar. Schmerzhafte Spät- und Folgeschäden schränken die Lebensqualität zusätzlich ein. Hierauf hat die Große Koalition reagiert. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, mit einem Maßnahmenmix die Lebenssituation der contergangeschädigten Menschen zu verbessern. Dazu hat der Bundestag am 14. Mai 2009 nun das Zweite Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes in 2./3. Lesung beschlossen.

Jährliche Sonderzahlungen

Das Gesetz sieht vor, dass die Grünenthal GmbH 50 Millionen Euro in die Conterganstiftung einbringt und zusätzlich weitere Mittel in gleicher Höhe aus dem Kapitalstock der Stiftung an die Betroffenen ausgezahlt werden. Insgesamt werden also 100 Millionen Euro ab diesem Jahr als jährliche Sonderzahlungen an die Betroffenen für 25 Jahre zur Verfügung stehen. In ihrer Höhe wird sich die Sonderzahlung am Grad der jeweiligen Behinderung orientieren.

Abschaffung der Ausschlussfrist

Außerdem wird den contergangeschädigten Menschen, die bisher von der Ausschlussfrist betroffen waren, ermöglicht, Leistungsansprüche nach dem Conterganstiftungsgesetz noch geltend machen zu können. Bisher mussten Anträge bis zum 31. Dezember 1983 eingereicht worden sein. Zu einem späteren Zeitpunkt gestellte Anträge mussten wegen Fristversäumnis abgelehnt werden. Für alle davon Betroffenen schaffen wir nun die Möglichkeit, ab dem 1. Juli 2009 einen Antrag zu stellen und somit künftig Leistungen zu erhalten.

„Conterganrente“ wird dynamisiert

Der Stiftungszweck wird geändert, so dass künftig ausschließlich contergangeschädigte Menschen aus den Erträgen des restlichen Stiftungsvermögens begünstigt werden. Durch eine Änderung des Begriffs „Rente“ in „Conterganrente“ wird einem Wunsch der Leistungsberechtigten entsprochen und die Unterscheidung zur sonstigen Verwendung des Begriffs „Rente“ verdeutlicht. Die regulären monatlichen Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz werden damit gegenüber Leistungen nach anderen Gesetzen deutlich abgegrenzt. Auf ausdrücklichen Wunsch der Betroffenen haben wir dafür gesorgt, dass die „Conterganrente“ künftig dynamisiert und somit automatisch an die Steigerung der gesetzlichen Renten angepasst wird. Bereits im vergangenen Jahr wurden die Rentenzahlungen an contergangeschädifte Menschen verdoppelt und es wurde geregelt, dass diese Rente nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet werden.

Weitere Änderungen

Der Bund wird künftig für alle anfallenden Verwaltungskosten der Stiftung aufkommen. Damit gehen die Verwaltungskosten nicht zu Lasten des Stiftungsvermögens, so dass die jährlichen Sonderzahlungen ungeschmälert an die Betroffenen ausgezahlt werden können. Außerdem soll durch eine Verkleinerung des Stiftungsrates die Stiftung in ihrer Effizienz gestärkt werden.

 
Weitere Informationen
Links  
Rede von Marlene Rupprecht / Video doppelter Pfeil 46k   doppelter Pfeil 514k
Rede von Marlene Rupprecht / Text doppelter Pfeil HTML