SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag
 
 

Verlängerung der Umweltprämie 

Anträge möglich bis 31.12.2009

Stand: 29.05.2009

Wegen des großen Erfolges der Umweltprämie werden die Mittel dafür aufgestockt. Mit dem am 28. Mai 2009 in 2./3. Lesung beratenen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“ werden die Mittel um 3,5 Milliarden Euro auf 5 Milliarden Euro aufgestockt und die Frist für den Antrag wird bis zum 31.12.2009 verlängert.

  

Mit der Umweltprämie soll einerseits der Einbruch in der Automobilindustrie abgeschwächt werden und zum anderen die Umstellung von modernen, höheren Emissionsanforderungen entsprechenden Autos gefördert werden. Die Prämie ist ein Erfolg, da sie schnell ihre konjunkturelle Wirkung entfalten konnte. Das sieht man anhand der Zulassungszahlen im ersten Quartal und dem Antragsstau, der sich gebildet hat. Zum 7. April lagen dem zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle etwa 1,2 Millionen Anträge vor. Damit ist das veranschlagte Fördervolumen schon mehr als ausgeschöpft. Eine weitere Aufstockung der Prämie kommt nicht in Betracht.

Die Zulassung von Neu- oder Jahreswagen, für die es die Prämie gibt, sollen innerhalb von sechs Monaten nach Reservierung der Prämie beim Bundesamt für Wirtschaft erfolgen. Gegenüber der Fassung der 1. Lesung wurde eine Änderung vorgenommen: da absehbar sei, dass einige besonders nachgefragte Pkw-Typen nicht in der vom Gesetz verlangten First von 6 Monaten ausgeliefert und zugelassen werden können, soll diese Frist auf 9 Monate verlängert werden. Andernfalls hätte die Prämie an die Autokäufer nicht ausgezahlt werden können, obwohl diese eventuelle Verzögerungen nicht beeinflussen könnten. Spätester Zeitpunkt für die Zulassung eines Neuwagens bleibt aber der 30. Juni 2010.