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25.03.09 - 275 

Hochschulzulassung: Verbesserungen müssen bei Studierenden ankommen


AG Bildung und Forschung

Anlässlich des heutigen Fachgesprächs zur Neuregelung des Hochschulzulassungsverfahrens im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung erklären die Vorsitzende des Ausschusses für Bildung und Forschung des Deutschen Bundestag Ulla Burchardt sowie der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Ernst Dieter Rossmann:

Das geplante dialogbasierte Zulassungsverfahren für die deutschen Hochschulen wird ein Meilenstein zur Beendigung des gegenwärtigen Zulassungschaos in Deutschland sein. Bund und Länder, aber auch die Hochschulen werden ihren Beitrag dazu leisten, dass das neue, durch die zur "Servicestiftung” reformierte ZVS betreute Verfahren möglichst zum Wintersemester 2011/12 starten kann. Nun ist es Aufgabe der Bundesministerin Schavan, schnellstmöglich eine belastbare Entscheidungsvorlage vorzulegen, um die Finanzmittel im Bundeshaushalt freigeben zu können.

Der Bund wird seine finanziellen Zusagen erfüllen, wenn die beiden Kernanforderungen der SPD-Bundestagsfraktion an das neue Verfahren hinreichend berücksichtigt sind. Wir haben hier von Anfang an klar gestellt, dass eine Finanzierung einer Länderaufgabe durch den Bund   wie etwa der Entwicklungskosten der neuen Software-Plattform zur Hochschulzulassung   nur dann in Frage kommt, wenn sich sowohl alle Hochschulen an dem neuen Verfahren beteiligen als auch für die Studienplatzbewerber faktische Entlastungen von Bürokratie und Kosten sichergestellt sind. Die bisherige oft ineffiziente Nutzung knapper Studienplätze sowie bundesweit vagabundierende und kostenintensive Mehrfachbewerbungen der Studienwilligen sind und bleiben inakzeptabel. Das heutige Fachgespräch hat hier wichtige technische, rechtliche und politische Erkenntnisse und Klärungen leisten können, allerdings auch noch Fragen offengelassen:

  • Der Finanzierungsbeitrag des Bundes fiele wesentlich leichter, wenn nicht nur HRK und KMK, sondern die Hochschulen selbst, etwa in einem "Letter of Intent”, eine Teilnahme an dem geplanten dialogorientierten Verfahren unterschrieben.

  • Bei der noch zu leistenden Umsetzung der Konzeption muss es bei den heute von allen Seiten zugesagten bürokratischen, zeitlichen und finanziellen Entlastungen für die Studienplatzbewerber und -bewerberinnen bleiben. Die Verbesserungen müssen voll bei den künftigen Studierenden ankommen, darauf werden wir achten.

  • Ebenso konnte bisher nur anberaten werden, wie die notwendigen und im Staatsvertrag der Länder auch vorgesehenen umfangreichen unterstützenden Informations- und Beratungsaufgaben bei der Studienwahl im neuen Verfahren aussehen können. Die SPD-Bundestagsfraktion erwartet sich hier deutlich mehr Transparenz, Nutzerfreundlichkeit und Nachvollziehbarkeit für die künftigen Studierenden.

  • Es ist unersichtlich, warum die technisch offenbar einfach mögliche Integration der Zulassungsverfahren für Studierende aus der EU oder aus Drittländern bisher nicht verfolgt wird. Dies erscheint sinnvoll, wenn sich die öffentliche Hand schon so stark engagiert. Ein Verweis auf den Status Quo allein ist hier nicht überzeugend.

Insgesamt begrüßt die SPD-Bundestagsfraktion, dass nun nach über zweijähriger ergebnisloser Verhandlungszeit endlich ein von allen Beteiligten getragenes Konzept vorliegt. Dessen Umsetzung ist sicher aufwendig und schwierig, aber sowohl für Studierende, Hochschulen wie auch für die Bildungspolitik in Bund und Ländern durchaus lohnend. Der Bund wird unter den genannten Bedingungen seinen Beitrag dazu leisten, dass Deutschland möglichst in zwei Jahren ein modernes und leistungsfähiges Bewerbungssystem erhält. Das Versprechen von 2006 müssen Länder und Hochschulen endlich gemeinsam einlösen. Die SPD-Bundestagfraktion wird den Erfolg des neuen Zulassungsverfahrens an der Zufriedenheit und der Zahl der Studierdenden messen.

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