Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus
Palliativmedizin zukünftig Pflichtfach für Medizinstudierende
Stand: 19.06.2009
Pflegebedürftige Behinderte, die besondere Pflegekräfte beschäftigen, können sich künftig von diesen auch während einer stationären Krankenhausbehandlung leichter betreuen lassen. Um dies zu erreichen, hat der Bundestag am 19. Juni in 2./3. Lesung das Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus beschlossen.
Pflegebedürftige Menschen mit Behinderung hatten bislang während der Dauer eines Krankenhausaufenthaltes keinen Anspruch gegen die jeweiligen Kostenträger auf Mitaufnahme ihrer Pflegekräfte in das Krankenhaus und auf Weiterzahlung der bisherigen entsprechenden Leistungen während der Dauer der Krankenhausbehandlung – dies wird nun geändert.
Darüber hinaus regelt das Gesetz, dass sich schwerbehinderte Menschen künftig bei der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr von einer Begleitperson begleiten lassen können und gleichzeitig einen Hund mitführen können. Bislang konnte ein Hund nur anstatt einer Begleitperson mitgeführt werden. Der neue Leistungstatbestand „Hilfe für die Betreuung in einer Pflegefamilie" stellt sicher, dass Leistungen der Eingliederungshilfe auch für die Betreuung körperlich und geistig behinderter Kinder und Jugendlicher in einer Pflegefamilie gewährt werden. Damit wird erreicht, dass diese Möglichkeit als Alternative zur vollstationären Betreuung in Anspruch genommen wird, wenn dies dem Wohle des Kindes dient.
Palliativmedizin als Pflichtfach für Medizinstudierende
Außerdem wird mit dem Gesetzentwurf die Lehre der Palliativmedizin in den Rahmen des Studiums aufgenommen. Eine adäquate Versorgung Schwerstkranker und Sterbender ist Aufgabe aller Ärztinnen und Ärzte, Ausdruck der Fürsorge und Voraussetzung für eine wirksame Ausübung des Rechts auf Selbstbestimmung in der letzten Lebensphase. Fehlendes Wissen verursacht vielfach unnötiges Leiden durch wohlgemeinte, aber fachlich nicht indizierte Therapien in der letzten Lebensphase. Bisher sammelten Ärztinnen und Ärzte erste palliativmedizinische Erfahrungen überwiegend erst nach Abschluss des Medizinstudiums als Assistenzärztinnen und -ärzte oder erst nach der Niederlassung.
Zukünftig wird die Palliativmedizin als Pflichtlehr- und Prüfungsfach im Rahmen des Studiums der Medizin in die Approbationsordnung für Ärzte aufgenommen. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Studentinnen und Studenten der Medizin im späteren Berufsleben den Anforderungen an die Versorgung Schwerstkranker und Sterbender gewachsen sind und die umfassende und kompetente Versorgung dieser Menschen gewährleistet wird.