Verbraucherfreundlicheres Telekommunikationsgesetz
Preisbegrenzung für 0180er-Nummern
Stand: 27.03.2009
Am 26. März 2009 hat der Bundestag den Regierungsentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes in 2./3. Lesung beschlossen. Das Gesetz bietet mehr Transparenz, die bessere Möglichkeit zur Durchsetzung von Sanktionen und eine Erweiterung der Befugnisse der Bundesnetzagentur.
In Zukunft sollen die Verbraucher besser über 0180-Nummern informiert werden. Derzeit sind die Anbieter solcher Nummern nur dazu aufgefordert, den Preis für den Anruf aus dem deutschen Festnetz zu nennen sowie auf die Möglichkeit abweichender Preise aus dem Mobilfunknetz hinzuweisen. Das führt oft zu undurchschaubaren Kosten.
Darüber hinaus wird die vorgeschriebene Verteilung der Kosten auf Anrufer und Anbieter von Seiten der Anbieter praktisch nicht umgesetzt. Der Gesetzentwurf sieht jetzt vor, dass die Anbieter verpflichtet werden, auch die Mobilfunkpreise für 0180-Nummern anzugeben. Zudem sollen diese nach oben hin begrenzt werden. Anrufe aus den Mobilfunknetzen dürfen künftig nicht mehr als 42 Cent pro Minute oder 60 Cent pro Anruf kosten.
Um die Benachteiligung gehörloser und hörgeschädigter Endnutzer zu verringern, wird jeder Anbieter öffentlich zugänglicher Telefondienste verpflichtet, einen eigenen Vermittlungsdienst bereitzustellen.
Besserer Schutz bei Preselection
Verbraucher sollen außerdem besser vor Verträgen bei der Betreiberauswahl (Preselection) geschützt werden. Bisher war die Umstellung relativ intransparent. Verbrauchern wurden dabei zum Teil Verträge „untergeschoben“, ohne dass sie sich dessen bewusst waren. Solche Missbrauchsfälle sollen verhindert werden. In Zukunft soll die Erklärung der Teilnehmer zur Einrichtung oder Änderung der Betreibervorauswahl oder die Vollmacht zur Abgabe dieser Erklärung der Textform bedürfen.
Mit dem Gesetzentwurf sollen zudem Bußgelder eingeführt werden, wenn gegen die europäische Roaming-Verordnung verstoßen wird. Die europäische Roaming-Verordnung regelt das Telefonieren in anderen als dem eigenen Mobilfunknetz. Um die Umsetzung der Verordnung zu sichern, werden die Kompetenzen der Bundesnetzagentur erweitert.