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Verbesserung des Datenschutzes 

Eingriffsbefugnis der Datenschutzbehörden deutlich erweitert

Stand: 06.07.2009

Der Bundestag hat am 3. Juli 2009 das Gesetz zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften beschlossen.

  

Nach den in jüngerer Zeit bekannt gewordenen Fällen von missbräuchlichem Handel mit personenbezogenen Daten wird mit dem Gesetz eine weitere Verbesserung des Datenschutzes durchgesetzt.

Zu den neuen Regelungen gehören beispielsweise die Einführung eines besonderen Kündigungsschutzes für die betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Auch die Eingriffsbefugnis der Datenschutzbehörden wird deutlich erweitert. Die Hinweis- und Informationspflichten z. B. bei festgestelltem Missbrauch werden ausgebaut. Die Dokumentationspflichten, wie beispielsweise bei der Datenverarbeitung im Auftrag eines Anderen, werden ausgeweitet. Diese neuen Regelungen werden flankiert durch zusätzliche und erhöhte Bußgelder.

Die ursprünglich geplanten gesetzlichen Regelungen eines Datenschutzaudits sollen zunächst in einem Pilotverfahren erprobt werden. Nicht aufgenommen wurde die von der SPD-Bundestagsfraktion geforderte moderate Ausweitung des Verbandsklagerechts bei Datenschutzverstößen wie auch die Abschaffung des bisherigen so genannten Listenprivilegs beim Adresshandel.