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Zensus 2011 

Neue Volkszählung

Stand: 24.04.2009

Am 24. April 2009 hat der Bundestag in 2./3. Lesung den Gesetzentwurf zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen beschlossen.
 

Die letzte Volkszählung fand in der Bundesrepublik vor 22 Jahren, in der DDR vor 28 Jahren statt. Seitdem werden die damals erhobenen Daten, die häufig bei politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen zu Grunde gelegt werden, von Jahr zu Jahr ungenauer. Des Weiteren schreibt die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Volks- und Wohnungszählungen für das Jahr 2011 eine gemeinschaftsweite Volks- und Wohnungszählung vor.

Der Gesetzentwurf hat drei Komponenten. Zum einen das neue Zensusgesetz 2011, das die rechtliche Grundlage für die Zählung in 2011 bilden soll. Erstmalig erfolgt diese nicht durch Befragung aller Einwohner, sondern im Wesentlichen durch Auswertung der Melderegister und anderer Verwaltungsregister. Die registergestützte Zensusform spart nicht nur Kosten sondern ist auch weniger belastend für die Bürger. Die zweite Komponente ist die Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011. Dieses hat ein Anschriften- und Gebäuderegister zum Inhalt, das eine aktuelle und besonders geeignete Auswahlgrundlage für wohnungs- und umweltpolitische Stichprobenerhebungen bietet. Es soll jetzt für die Zählung nutzbar gemacht werden. Mit Änderung des Zensusgesetzes 2005, der dritten Komponente, wird zum einen der Zeitraum für die viermalige Befragung von vier auf fünf Jahre ausgeweitet. Zum anderen können die Auskunftspflichtigen künftig in einem Jahr zweimal befragt werden. Dies führt zu weniger Verzerrungen bei den Ergebnissen der Quartals- und Monatsstichproben des Mikrozensus und damit zu genaueren Ergebnissen. Eine zusätzliche Belastung der Bürger entsteht dabei nicht. 

Eine von Kirchenvertretern geforderten Erhebung der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft im Rahmen der Volkszählung wurde nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen, da dies auch in der EU-Zensusverordnung nicht vorgegeben ist.