19.03.09 - 238
Informationsfreiheit der Bürger gegenüber Finanzmarktaufsicht muss erhalten bleiben
AG Finanzen
AG Inneres
Nach dem Informationsfreiheitsgesetz von 2005 hat jeder Bürger grundsätzlich Anspruch auf Informationen aus der öffentlichen Verwaltung. Das gilt ausdrücklich auch für Auskünfte aus dem Bereich Finanzmarktaufsicht.
Diese Informationsrechte will der Bundesrat nun im Rahmen des sogenannten Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz beschneiden. Den von Bayern vorgeschlagenen Ausschluss des Informationsanspruchs der Bürger gegenüber Behörden der Finanzdienstleistungsaufsicht lehnen wir entschieden ab.
Das Gesetz stellt bereits heute sicher, dass Informationen nicht erteilt werden müssen, wenn diese nachteilige Auswirkungen auf die Kontrollaufgabe der Behörde haben können. Auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind umfassend geschützt. Es gibt keinen Grund, den Informationsanspruch der Bürger gegenüber den Behörden der Finanzdienstleistungsaufsicht von vornherein auszuschließen, wie dies sonst nur für die Nachrichtendienste gilt. Die Finanzmarktkrise und die Schwierigkeiten der Bayerischen Landesbank machen vielmehr deutlich, dass es gerade auch in diesem Bereich richtig und wichtig ist, für Transparenz und Licht in den Verwaltungsstuben zu sorgen.