12.03.09 - 217
Abwrackprämie muss für Hartz-IV-Bezieher anrechnungsfrei sein
AG Arbeit und Soziales
Wieder einmal blockiert die Unionsfraktion eine wichtige und gerechte arbeitsmarktpolitische Maßnahme.
Die SPD-Bundestagsfraktion hält daran fest, dass die Abwrackprämie auch Beziehern von Arbeitslosengeld II anrechnungsfrei zugutekommen muss. Wir wollen eine entsprechende Klarstellung im Gesetz.
Die Abwrackprämie bezweckt und fördert mit großem Erfolg den Absatz von PKWs. Sie kommt zielgerichtet allen zugute, die ein neues Auto anschaffen und ein altes verschrotten. Ein Grund, ausgerechnet Bezieher von Arbeitslosengeld II davon auszuschließen, ist nicht zu erkennen.
Wir erwarten von diesen Menschen, dass sie durch Arbeit ihren Lebensunterhalt selbst sichern. Gerade in ländlichen Räumen, wo es keinen ausreichenden öffentlichen Nahverkehr gibt, brauchen Arbeitnehmer ein Auto. Besonders für Familien kann ein eigenes Fahrzeug unverzichtbar sein.
Es mögen nicht viele sein, für die die Anschaffung eines Neuwagens möglich ist. Aber es ist schlicht eine Frage der Gerechtigkeit, ob Bezieher von Arbeitslosengeld II das bekommen, was auch leitende Angestellte in Anspruch nehmen.
Um sicherzustellen, dass niemand, auch Bezieher von Arbeitslosengeld II nicht von der Abwrackprämie ausgeschlossen sind, benötigen wir eine Gesetzesänderung. Dies hat das Bundesarbeitsministerium eindeutig festgestellt.
Ich fordere den Koalitionspartner auf, diese Gesetzesänderung nicht zu blockieren. Dort, wo gesetzgeberischer Handlungsbedarf ist, müssen wir auch handlungsfähig bleiben.