Unfallversichert "weltwärts" gehen
Freiwilligendienstes „weltwärts” in Unfallversicherung
Stand: 19.06.2009
Foto: Getty Images
Am 19. Juni 2009 hat der Bundestag in 2./3. Lesung den Regierungsentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze beschlossen. Ursprünglich sollten damit nur die Generalunternehmerhaftung in der Bauwirtschaft vereinheitlicht und vereinfacht sowie einzelne Detailregelungen in verschiedenen sozial- und arbeitsmarktpolitischen Gesetzen geändert werden. Im Rahmen der parlamentarischen Beratung wurden jedoch auch die gesetzliche unfallversicherung der Teilnehmenden am Freiwilligendienst „weltwärts” aufgenommen.
In Zukunft werden auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des entwicklungspolitischen Freiwilligendienstes „weltwärts” in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung mit einbezogen. Denn mit ihrer Tätigkeit im Ausland können ggf. gesteigerte Gefährdungsrisiken verbunden sein. Daher ist es besonders wichtig, dass sich die jungen Menschen nun bei ihrem freiwilligen Engagement auf den umfassenden Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung verlassen können.