11.02.09 - 125
Datenaffäre bei der Bahn muss harte Konsequenzen haben
AG Inneres
Die Datenaffäre bei der Deutschen Bahn weitet sich immer weiter aus, und eine lückenlose Aufklärung steht immer noch an. Die ständig neuen Skandalmeldungen über Datenmissbrauch bei der Bahn schaden dem Ansehen des Konzerns und sind für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter untragbar. Besonders zu beanstanden ist, dass immer noch unklar bleibt, wer die Verantwortung für die kriminellen Handlungen bei der Bahn trägt.
Die Konsequenz aus den jetzt bekannt gewordenen Überprüfungen von Datensätzen muss ein neues Arbeitnehmerdatenschutzgesetz sein. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen sich darauf verlassen können, dass auch am Arbeitsplatz das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt bleibt. Zweifelsohne müssen Unternehmen Korruption bekämpfen dürfen. Dies darf aber nicht zu einer willkürlichen Überprüfung von Mitarbeitern im Stile einer Rasterfahndung führen. Deshalb brauchen wir klare Grenzen für die Erhebung von Mitarbeiterdaten, die in einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz geregelt werden müssen. Trotz des langen Zeitraums der Überwachung hat offensichtlich niemand bei der Bahn Anstoß an den Überprüfungen genommen. Dies zeigt auch, wie wichtig es ist, die Stellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu stärken.