11.02.09 - 120
Konjunkturpaket: Sachverständige unterstützen Schwerpunkt Bildung
AG Haushalt
AG Bildung und Forschung
Die Sachverständigen sind sich einig: Der von der SPD durchgesetzte Schwerpunkt Bildung im Zukunftsinvestitionsprogramm ist der richtige und wichtige Schritt, um Maßnahmen zur Krisenbewältigung mit der nachhaltigen Finanzierung der Zukunftsaufgabe Bildung sinnvoll zu verbinden. Nun ist es wichtig, dass das Konjunkturpaket schnell in Bundestag und Bundesrat verabschiedet wird, damit die zusätzlichen Mittel zügig bei den Kitas, Schulen und Hochschulen ankommen.
Die Sachverständigen haben erneut den hohen Investitionsbedarf im Schul- und Hochschulbereich unterstrichen. Angesichts der hohen Defizite könne das Konjunkturpaket II einen ersten Beitrag leisten. Geäußert wurde zudem die Befürchtung, dass die jetzigen Anstrengungen im Rahmen des Konjunkturpaketes die nachhaltige Bildungs- und Forschungsfinanzierung beeinträchtigen. Hier geht es vor allem um die Fortsetzung von Initiativen, wie zum Beispiel dem Hochschulpakt und die Exzellenzinitiative, sowie um das Zehn-Prozent-Ziel des Bildungsgipfels. Strittig blieb inwieweit die Intensivierung des studentischen Wohnungsbaus bereits möglich ist oder noch verbessert werden muss. Viele Sachverständigen warnten jedoch davor, dass Konjunkturpaket als "Investitionen in Beton statt in Köpfe” schlechtzureden - gute Bildung brauche beides. Einig waren sich die Sachverständigen darin, dass die eingeschränkten Möglichkeiten für Bundesfinanzhilfen durch das neue Kooperationsverbot in Artikel 104 b GG eine sinnvolle Lösung deutlich erschwert haben.
Insgesamt bestätigen die Experten damit voll die Linie der SPD-Bundestagsfraktion. Der Schwerpunkt Bildung wurde von der SPD durchgesetzt. Die Arbeitsgruppe für Bildung und Forschung fordert die Länder auf, das Konjunkturpaket II auch für den studentischen Wohnungsbau zu nutzen. Für die nachhaltige Bildungs- und Forschungsfinanzierung brauchen wir in Zukunft aber vor allem einen verlässlichen Finanz- und Rechtsrahmen - bei dem Kooperationsverbot darf es nicht bleiben.