Vier Einzelgesetze statt Umweltgesetzbuch
Rechtszersplitterung in Deutschland verhindern
Stand: 19.06.2009
Der Bundestag hat am 19. Juni 2009 vier Einzelgesetze aus dem Bereich des Umweltrechts in 2./3. Lesung beschlossen. Dazu gehören: ein Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege, ein Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts, ein Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung und das Rechtsbereinigungsgesetzes Umwelt.
Rechtszersplitterung in Deutschland verhindern
Ursprünglich waren die Inhalte der vier beschlossenen Gesetze Bestandteil eines bundeseinheitlichen Umweltgesetzbuches. Dieses war an der Blockade der Union gescheitert. Die Novellierungen waren notwendig geworden, weil durch die Föderalismusreform das Natur- und Wasserrecht von der Rahmen- in die konkurrierende Gesetzgebung überführt wurden. Wäre dies nicht bis Ende dieses Jahres geschehen, hätten die Länder von ihren Abweichungsrechten Gebrauch machen können, ohne dass der Bund bundeseinheitliche Regelungen vorgegeben hätte. Die Folgen wären je 16 verschiedene Landeswasser- und Landesnaturschutzgesetze gewesen. Investoren hätten sich in jedem Bundesland auf unterschiedliche Genehmigungsverfahren und Standards einstellen müssen.
Mit der Novellierung werden die erweiterten Gesetzgebungskompetenzen des Bundes genutzt und erstmals umfassende, bundeseinheitliche wasser- und naturschutzrechtliche Regelungen geschaffen. Die Gesetze vereinfachen das Natur- und Wasserrecht, gestalten es übersichtlicher und machen es in der Praxis besser handhabbar.
Neuregelung des Naturschutzrechts
Ziel des Naturschutzgesetzes ist die dauerhafte Sicherung der biologischen Vielfalt, der Leis-tungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und der Vielfalt der Landschaft. Neben Regelungen für die Landschaftsplanung umfasst das Gesetz Bestimmungen für den allgemeinen Schutz von Natur und Landschaft wie beispielsweise das Verbot, während der Brutzeit Bäume und Sträucher zurückzuschneiden. Außerdem enthält es Vorschriften zum Artenschutz. Erstmals sieht das Gesetz ein eigenes Kapitel zum Meeresnaturschutz vor.
Mit dem Gesetz werden einheitliche Regelungen für Instrumente zum Naturschutz wie Ökokonten oder Flächenpools getroffen. Dadurch wird das Anlegen von Biotopen erleichtert, die durch Baumaßnahmen zerstört wurden. Abweichungen durch Landesrecht sind durch das neue Naturschutzrecht beim Recht des Arten- und Meeresschutzes sowie bei den allgemeinen Grundsätzen des Naturschutzes nicht möglich. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist wichtig, dass ihre Grundsätze im Naturschutzrecht bewahrt bleiben: Erhalt des Dreiklangs Vermeidung–Ausgleich–Ersatz bei der Eingriffsregelung und keine Einschränkung der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Vorhabengenehmigung. Darüber hinaus hatten die Sozialdemokraten im Blick, dass Bürokratie abgebaut wird, ohne Umweltstandards abzusenken. Außerdem will die SPD-Bundestagsfraktion das Ausbringen von gentechnisch veränderten Organismen in Natura 2000-Gebieten einer Verträglichkeitsprüfung unterziehen. Dies wurde jedoch von der Union nicht mitgetragen.
Neuregelung des Wasserrechts
Das neue Wasserrecht regelt u.a. die Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union. Neben oberirdischen Gewässern und den Küstengewässern werden in dem Gesetz auch die gesetzlichen Regelungen für das Grundwasser neu gefasst. Das Gesetz sieht eine übersicht-lichere und systematischere Gliederung, eine größere Transparenz und eine bessere Verständlichkeit wasserrechtlicher Regelungen vor.
Durch eine Ergänzung und Harmonisierung der Begriffsbestimmungen ist zudem eine verbesserte Rechtsklarheit erreicht worden. In zentralen Punkten wird die Frage des Eigentums von Gewässern klarer geregelt. Bestehendes, bewährtes Landesrecht wird nicht geändert. Das Gesetz regelt die Bewirtschaftung von Gewässern und enthält auch besondere Bestimmungen für die öffentliche Wasserversorgung, den Hochwasser- und Heilquellenschutz sowie die Gewässeraufsicht. Die Ländergesetze dürfen hinsichtlich der anlagen- und stoffbezogenen Regelungen nicht vom Bundesgesetz abweichen.
Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung
Mit diesem Gesetz sollen zum Schutz vor den schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bestehende Regelungslücken im Umweltrecht geschlossen werden. Das Gesetz übernimmt inhaltlich die Regelungen des ursprünglich geplanten Umweltgesetzbuches. Bei der Anwendung nichtionisierender Strahlung in der Medizin soll diese grundsätzlich oberhalb von Werten, bei denen gesundheitliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind, nur angewendet werden dürfen, wenn dafür eine rechtfertigende Indikation durch eine/n (Zahn)Arzt oder (Zahn)Ärztin gestellt wurde.
Im Bereich der optischen Strahlung wird ein Nutzungsverbot von Solarien für Kinder und Jugendliche wegen des damit verbundenen Krebsrisikos festgeschrieben. Vorgaben zur Bestrahlungsstärke sind auf Verordnungsebene geplant. Im Bereich der elektromagnetischen Felder wird der europaweit anerkannte Schutzstandard für alle Frequenzbereiche von 0 Hertz bis 300 Gigahertz verbindlich vorgegeben und die EU-Ratsempfehlung aus dem Jahr 1999 umgesetzt. Die Einhaltung der Grenzwerte der 26. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) - Verordnung über elektromagnetische Felder - ist zukünftig dann auch für hoheitlich und privat betriebene Anlagen erforderlich.
Rechtsanwendung vereinfachen
Durch das Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt entfallen Vorschriften im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums. Denn das geltende Bundesrecht enthält Rechtsvorschriften, die keine praktische Wirkung mehr entfalten. Dies belastet die Suche nach dem maßgeblichen Recht und erschwert die Rechtsanwendung. Das Gesetz dient der Entlastung und baut bürokratische Hürden ab.
Union verweigert Verbesserungen für Umwelt und Wirtschaft
Ein erheblicher Nachteil für Wirtschaft und Umwelt in Deutschland bleibt der Verzicht auf die integrierte Vorhabengenehmigung im Umweltrecht. Obwohl im Koalitionsvertrag vereinbart, haben CSU und Fraktionschef Volker Kauder dieses Vorhaben, das neben der SPD auch alle Landesumweltminister der CDU, alle Umweltverbände und zahlreiche Wirtschaftsverbände unterstützen, scheitern lassen. Mit einer integrierten Vorhabengenehmigung wären vor allem Klein- und Mittelunternehmen Bürokratiekosten bei Genehmigungen erspart geblieben, wie der Normenkontrollrat der Bundesregierung nachgewiesen hat. Die SPD-Bundestagsfraktion wird die integrierte Vorhabengenehmigung in der nächsten Legislaturperiode wieder auf die Tagesordnung setzen.
weitere Informationen:
| Links | |
|---|---|
|
Rede des Bundesumweltministers / Video (19. Juni 2009) |
|
|
Rede des Bundesumweltministers / Text (19. Juni 2009) |
|
|
Rede von Dr. Matthias Miersch, MdB / Video (19. Juni 2009) |
|
|
Rede von Dr. Matthias Miersch, MdB / Text (19. Juni 2009) |
|