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Einheitlicher Europäischer Luftraum 

Engere Zusammenarbeit im Luftverkehr

Stand: 20.03.2009

Die Gesetze zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87d), zur Änderung luftverkehrsrechtli-cher Vorschriften und zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung hat der Deutsche Bundestag am 19. März 2009 in 1. Lesung beraten.
 

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union streben eine engere Zusammenarbeit im Luftverkehr an. Die Europäische Union hat 2004 ein Paket an Verordnungen zur Errichtung eines einheitlichen europäischen Luftraums (Single European Sky, kurz: SES) verabschiedet. In diesem Jahr treten voraussichtlich weitere Änderungen der europäischen Verordnungen in Kraft (SES II) und werden damit für die Mitgliedstaaten zu geltendem Recht.
 

Änderungen bei der Flugsicherung

Im Zusammenhang mit der notwendigen Anpassung des Artikels 87d des Grundgesetzes an die Vorgaben des EU-Rechts zur Schaffung eines Einheitlichen Europäischen Luftraums bedarf es bei der Organisation der Flugsicherung gesetzlicher Anpassungen. So werden die grundsätzlichen Voraussetzungen geschaffen, um neben der Beauftragung eines bundeseigenen Unternehmens (DFS Deutsche Flugsicherung GmbH) oder einer supranationalen Organisation (EURO-CONTROL) auch andere, nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft zertifizierte Flugsicherungsorganisationen in die Luftverkehrsverwaltung des Bundes einbeziehen zu können.

Damit sollen zwei Punkte gesetzlich abgesichert werden. Zum einen soll der Bund auch künftig alleiniger Eigentümer der Deutschen Flugsicherung (DFS) bleiben. Eine Teilprivatisierung ist damit ausgeschlossen. Zum anderen soll die DFS weiterhin die führende Flugsicherungsorganisation in Deutschland sein.