30.01.09 - 91
Der Katastrophenschutz hat jetzt einen höheren Stellenwert
AG Inneres
Dieser Gesetzesentwurf ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Wir werden damit den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes ein Stück besser auf die geänderten Rahmenbedingungen, Herausforderungen und Gefahren beim Schutz unserer Bevölkerung ausrichten können.
Der Bund erhält damit die Möglichkeit, bei länderübergreifenden Katastrophenlagen zu koordinieren, wie wir sie etwa vom Elbe-Hochwasser kennen oder wie sie durch Strom- und Infrastrukturausfälle oder Pandemien entstehen können.
Für die Bewältigung solcher Lagen sind intensive Ausbildung und Übung ein entscheidender Faktor. Diese wurden bereits durch das unter Rot-Grün gegründete Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe intensiviert. Etwa durch abgestimmte Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie länderübergreifende Krisenmanagementübungen wie LÜKEX, die wir nun im Gesetz fest verankern.
Ein weiterer wichtiger Schritt zur besseren Vorbereitung ist die Verpflichtung des Bundes, zusammen mit den Ländern eine gemeinsame Risikoanalyse zu erstellen und fortzuschreiben. Auf drängen der SPD-Bundestagsfraktion wurde im Gesetz verankert, dass sich der Deutsche Bundestag jährlich mit den Ergebnissen dieser Risikoanalysen befasst. Diese jährliche Berichtspflicht wird dafür sorgen, dass das Parlament dem Bevölkerungs- und Katastrophenschutz einen noch höheren Stellenwert beimisst.
Und sie ist das Signal des Parlaments an die vielen haupt- und insbesondere ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, dass wir ihrem Engagement zum Schutz unserer Bürger eine besondere Aufmerksamkeit und damit auch Würdigung entgegenbringen. Weil wir wissen, dass das freiwillige Engagement das entscheidende Rückgrat unseres Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes ist, haben wir die Förderung des Ehrenamtes ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat in der Gesetzesberatung darauf geachtet, dass die vom Bund den Ländern zur Verfügung gestellte Ausstattung nicht dazu genutzt werden darf, eigene Anstrengungen zurückzufahren oder zu ersetzen. Denn das kann weder in unserem Interesse noch dem der Feuerwehren und Hilfsorganisationen liegen.
Wir müssen aber auch eingestehen, dass wir mit der jetzt bestehenden Gesetzeslage von dem unter Bundesinnenminister Otto Schily entwickelten Konzept eines einheitlichen Bevölkerungsschutzes weiterhin ein ganzes Stück entfernt bleiben. Die Planungen des Bundes sowie seine Leistungen gegenüber den Ländern dürfen nicht dauerhaft auf den engen Rahmen der reinen Zivilverteidigung und Amtshilfe reduziert bleiben, sondern müssen sich unabhängig vom Anlass an den überregionalen Gefährdungen ausrichten.
Die SPD wird sich darum weiter dafür einsetzen, dass unsere zivile Sicherheitsarchitektur noch besser auf die neuen Herausforderungen und Bedrohungen ausgerichtet wird.