Zur Lage der Finanzmärkte: Kurzarbeitergeld
Qualifizieren statt entlassen
Stand: 17.12.2008
Mit der Verlängerung der Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld wird Betrieben in einer konjunkturell schwierigen Phase geholfen, Beschäftigte zu halten und nicht zu entlassen. Ab 2009 verlängert sich die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld von 12 auf 18 Monate. Diese Zeit bietet Unternehmen auch Möglichkeiten, ihre Beschäftigten gezielt zu qualifizieren. Die Verlängerung ist zunächst auf ein Jahr befristet und gilt für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2009 haben.
Für Qualifizierungsangebote während des Bezugs von Kurzarbeitergeld werden künftig auch Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) eingesetzt. Dazu hat das Bundeskabinett einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesregierung und der Bundesagentur für Arbeit (BA) zugestimmt.
Mit diesen Entscheidungen werden Maßnahmen aus dem Paket "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung" umgesetzt.
Richtige Maßnahme zur richtigen Zeit
Angesichts der Konjunkturschwäche hilft das verlängerte Kurzarbeitergeld Arbeitgebern, an ihren eingearbeiteten Belegschaften festhalten zu können. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen behalten ihren Arbeitsplatz. Somit wird Arbeitslosigkeit vermieden. Die Finanzierung von Kurzarbeitergeld ist zudem günstiger als die Auszahlung von Arbeitslosengeld.
Noch bis Ende 2008 wird das Kurzarbeitergeld bis zu zwölf Monate ausgezahlt. Im November hat sich die Zahl der Kurzarbeiter in Deutschland stark erhöht. Wie die BA in Nürnberg mitteilte, sind für 165.000 Arbeitnehmer Anzeigen zur Kurzarbeit eingegangen. Davon waren 135.000 von konjunktureller Kurzarbeit betroffen und 30.000 von der Saison-Kurzarbeit in der Baubranche. Im Oktober waren es zum Vergleich insgesamt 57.000 Kurzarbeiter.
Weiterbildung fördern
Die Zeit von Kurzarbeit soll verstärkt für eine bezahlte Weiterbildung und Qualifizierung genutzt werden. Neu geschaffen wird die Möglichkeit, dass Bezieherinnen und Bezieher von konjunkturellem Kurzarbeitergeld und von Saisonkurzarbeitergeld an Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen können. Diese können gefördert werden. Bisher galt dies nur für Empfänger des Transferkurzarbeitergeldes. Die Bundesregierung legt hierzu für die Jahre 2009 und 2010 ein vom ESF ko-finanziertes Programm auf, dessen Durchführung der BA übertragen wird.
Auch für ungelernte oder ältere Beschäftigte wird die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen gefördert. Dazu kann das laufende BA-Programm zur "Weiterbildung gering qualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen" (WeGebAU) künftig noch intensiver genutzt werden.
Die Botschaft heißt: Qualifizieren statt entlassen. Zur Unterstützung wird auch die Arbeitsvermittlung vor Ort personell verstärkt. Das Sonderprogramm WeGebAU hat zum Ziel, durch die Qualifizierung die beruflichen Kompetenzen der Beschäftigten zu erhöhen, um so Entlassungen zu verhindern. Das Bundesarbeitsministerium erarbeitet Vorschläge, wie Kurzarbeiter- und Qualifizierungsregelungen kombiniert werden können.
WeGebAU leistet:
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eine volle Übernahme der Weiterbildungskosten für un- oder angelernte Beschäftigte zum Nachholen eines Berufsabschlusses unabhängig von der Unternehmensgröße,
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einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt an den Arbeitgeber, wenn er un- oder angelernte Beschäftigte unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts für die Weiterbildung freistellt,
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eine volle Übernahme der Weiterbildungskosten für ältere Beschäftigte ab dem 45. Lebensjahr in Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten.