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Zur Lage der Finanzmärkte: Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der Finanzinstitute 


Stand: 30.10.2008

Das Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der Finanzmärkte und zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf die Realwirtschaft soll vor allem für neues Vertrauen auf den Märkten sorgen. Dabei geht es nicht um den Schutz von Bankinteressen sondern um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger. Denn ein stabiler Finanzmarkt ist ein öffentliches Gut: für kleine und große Unternehmen, für Gemeinden, für jeden, der private Altersvorsorge betreibt und für alle Sparer. Die Hilfen für die Banken werden nur mit strengen Auflagen für Finanzinstitutionen und Manager gewährt.
 

Die Funktionsfähigkeit des deutschen Finanzsystems leidet unter den Auswirkungen der gegenwärtigen Finanzmarktkrise. Da sich die Finanzmarktkrise zunehmend auch auf die Realwirtschaft durchschlägt, hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, die die Stabilität und die Funktionsfähigkeit des Finanzsystems gewährleisten. Bundesbürgschaften über 400 Milliarden Euro sollen  - gegen eine angemessene Gebühr - den Kreditverkehr der Banken wieder in Gang bringen. Denn nur wenn sie selbst liquide sind, können die Banken die übrige Wirtschaft weiter mit Kapital versorgen. Bei diesen Garantien muss der Bund lediglich dann eintreten, wenn es bei den Krediten von Bank zu Bank tatsächlich zu Ausfällen kommt. Für diese Fälle plant der Bundesfinanzminister vorsorglich fünf Prozent der Bürgschaftssumme, also 20 Milliarden Euro, im Haushalt ein. 80 Milliarden Euro gibt der Bund der Branche unter Auflagen für Kapitalhilfen und kauft problematische Kredite auf.

Das Paket baut auf dem am 12.10.2008 beschlossenen Aktionsplan der Staats- und Regierungschefs der 15 Euroländer, Großbritanniens, der Europäischen Zentralbank und der Europäischen Kommission auf. Die Bundeshilfen sind bis Ende 2009 befristet und mit strengen Auflagen verbunden.
 

Die wesentlichen Maßnahmen des Gesetzes:

 

Finanzmarktstabilisierungsfonds

Die Finanzkrise darf nicht mit voller Wucht auf die Realwirtschaft durchschlagen. Es wird deshalb ein breiter Absicherungsschirm mit einem Volumen von 500 Milliarden Euro gespannt. Mit Hilfe eines „Finanzmarktstabilisierungsfonds" können in einem beschränkten Zeitraum zielgerichtete Maßnahmen finanziert werden, von denen jedes Finanzinstitut in Deutschland Gebrauch machen kann. Der Fonds wird vom Bundesfinanzministerium gesteuert und durch die Deutsche Bundesbank verwaltet.

Maßnahmen für beschränkte Zeit

Der Finanzsektor muss stabilisiert werden. Deshalb wird mit dem Gesetz dafür gesorgt, dass die Rekapitalisierung von Unternehmen des Finanzsektors wieder funktioniert – sich die Banken also untereinander wieder Geld leihen. Die Banken müssen darauf vertrauen, dass sie ihr Geld zurückgezahlt bekommen, wenn sie einer anderen Bank einen Kredit gewähren. Im Maßnahmenpaket sind für diese Finanzierungsgeschäfte Garantien des Bundes vorgesehen, damit das Vertrauen in die Märkte wieder wachsen kann.

Wenn der Bund staatliches Geld zur Verfügung stellt, um das Eigenkapital der Banken zu stärken (sogenannte „Rekapitalisierung“), dann ist es damit nicht weg. Der Staat erhält im Gegenzug Anteile an Banken oder Aktien – und damit Bestimmungs- und Mitspracherechte. Ein weiterer möglicher Weg ist, problematische Vermögenswerte aufzukaufen und sie so zeitweise aus den Bankbilanzen zu nehmen.

Hilfe ist keine Einbahnstraße

Manager müssen harte Auflagen in Kauf nehmen, wenn sie unter diesen Absicherungsschirm wollen. Neben der angemessen Vergütung für die Hilfen wird es für jedes Unternehmen, das Unterstützung braucht:

  • eine Höchstgrenze für Vorstandsbezüge von 500.000 Euro geben müssen

  • einen Verzicht auf Bonuszahlungen geben müssen

  • einen Verzicht auf Dividendenausschüttungen geben müssen.
     

Sichere Sparguthaben

Die wichtige Nachricht für Sparerinnen und Sparer: Ihre Spareinlagen sind sicher. Die Einlagensicherung wurde von der Bundesregierung bereits verbessert und garantiert. Die Einlagensicherung gewährleistet in einem gewissen Umfang die Rückzahlungsansprüche der Kunden eines Kreditinstituts, falls das Kreditinstitut nicht in der Lage sein sollte die Einlagen des Kunden zurückzuzahlen. Deutschland wird nicht in eine Situation wie Island kommen. Konten werden nicht eingefroren. Die Arbeitsplätze in der Realwirtschaft werden gesichert.

Neue Bilanzierungsrichtlinien

Die Bilanzierungsrichtlinien für Banken werden neu gefasst, damit die Institute flexibler auf die mit der Finanzmarktkrise verbunden Belastungen reagieren können. Die neuen Vorschriften sollen bereits für das begonnene 3. Quartal dieses Jahres gelten.