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Neues Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung 

Verwirklichung des einheitlichen europäischen Luftraums

Stand: 28.05.2009

Durch vier Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft ist der rechtliche Rahmen zur Verwirklichung eines einheitlichen europäischen Luftraums (Single European Sky) geschaffen worden.

 

Rechtlicher Rahmen für einen einheitlichen europäischen Luftraum

Die Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft zur Festlegung des Rahmens für die Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums („Rahmenverordnung“), über die Erbringung von Flugsicherungsdiensten im einheitlichen europäischen Luftraum („Flugsicherheitsdienste-Verordnung“), über die Ordnung und Nutzung des Luftraums im einheitlichen europäischen Luftraum („Luftraum-Verordnung“) und über die Interoperabilität des europäischen Flugverkehrsmanagementgesetzes („Interoperabilitäts-Verordnung“) werden zusammen als „SES-Verordnungen“ bezeichnet und zielen auf eine Harmonisierung der Flugsicherung in der Gemeinschaft ab. Sie legen die Rolle und Funktionen der nationalen Aufsichtsbehörden fest und enthalten Regelungsaufträge für den nationalen Gesetzgeber. Es gilt insbesondere, eine Trennung von regulativen und operativen Aufgaben im Bereich der Flugsicherung anzustellen.

 

Bundesamt für Flugsicherung übernimmt Aufsichtsfunktion

Der Deutsche Bundestag hat am 27. Mai 2009 in 2./3. Lesung das Gesetz zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung beschlossen.

Zur Gewährleistung der Trennung von Aufsichts- und Durchführungsaufgaben wird das von den Aufgaben des Luftfahrt-Bundesamtes unabhängige Bundesamt für Flugsicherung (BAF) geschaffen. Ihm wird die Wahrnehmung von Regulierungs- und Überwachungsfunktionen, die die einschlägigen EG-Verordnungen für die nationalen Behörden vorsehen, übertragen werden. Es wird der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unterstellt.

Bild Flugzeug Bislang handelt es sich bei der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) um eine im Bundeseigentum stehende Einrichtung, unabhängig von ihrer durch die Organisationsprivatisierung vollzogenen Neuausrichtung. Da die DFS mit Regulierungsfunktionen beliehen war, konnte sie insbesondere wirksam für die Einhaltung der von ihr selbst erlassenen Vorschriften und Standards sorgen. Künftig werden diese Funktionen vom BAF wahrgenommen.

Das ebenfalls am 27 Mai 2009 vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur Änderung luftverkehrsrechtlicher Vorschriften legt fest, dass auch in Zukunft die DFS die bestimmende Flugsicherungsorganisation in Deutschland bleiben wird – und das als zu hundert Prozent bundeseigene Institution. Eine Privatisierung ist damit ausgeschlossen.

Um die nötigen Voraussetzungen zu schaffen, ist eine Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87d) notwendig, die ebenso am 27. Mai 2009 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Damit wird abgesichert, dass die Vorgaben der Europäischen Union zur Schaffung des einheitlichen europäischen Luftraums mit unserer Verfassung vereinbar sind.