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Rede von Ernst-Dieter Rossman vom 12. Februar 2009 


Stand: 13.02.2009

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Heute haben wir eine breite Übereinstimmung, was die Förderung von Erwachsenenweiter- und Erwachsenenfortbildung angeht. Daher ist es gut, den Dreischritt, den wir im deutschen Parlament vollzogen haben, in Erinnerung zu rufen.

Der erste Schritt ist 1996 durch den damaligen Bildungsminister Rüttgers vollzogen worden. Er hat damals – nicht unumstritten – mit dem Meister-BAföG eine steuerfinanzierte Erwachsenenbildungsförderungsleistung in das Gesetzeswerk hineingebracht. Das war wichtig, obwohl es sicherlich kritisch zu sehen ist, dass es aus dem damaligen Arbeitsförderungsgesetz ausgekoppelt wurde.

Das Ergebnis war: 60 000 bis 70 000 Menschen in der anspruchsvollen Aufstiegsfortbildung bekamen Förderung. Das war ein erster guter Schritt. Der zweite gute Schritt erfolgte dann im Jahr 2001, als wir unter der rot-grünen Regierung mit Herrn Schröder und Frau Bulmahn das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz tatkräftig und energisch erweitert haben. Die Zahl der Geförderten stieg so auf 140 000; denn es wurden nicht nur Vollzeitmaßnahmen, sondern auch Teilzeitmaßnahmen durch den Maßnahmebeitrag gefördert. Ich darf an dieser Stelle Kollegin Aigner, die nun Ministerin ist, sozusagen eine Blume überreichen. Damals hat sie für die konservative Seite eingefordert: Fördert die Maßnahme, damit jeder, der in der Aufstiegsfortbildung ist und nicht viel Geld hat, Unterstützung bekommt! Edelgard Bulmahn hat es dann umgesetzt. Das ist einganz wichtiger Schritt gewesen.

(Beifall bei der SPD)

Der dritte Schritt wird heute vollzogen. Dass wir ihn tun können, ist in erster Linie eine Leistung des Parlaments. Wenn Sie sich die Koalitionsvereinbarung anschauen, dann stellen Sie fest, dass dort weder eine Verbesserung des BAföG noch eine Verbesserung des Meister-BAföG vorgesehen ist. Es sind bestimmte Abgeordnete, auf die diese Novelle zurückgeht. Die Fraktionen haben aufbegehrt und sind initiativ geworden. Wenn ich nun einzelne Abgeordnete aufzählte, wären andere sicherlich enttäuscht. Jedenfalls handelt es sich um eine Parlamentsinitiative.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Es ist sicherlich nicht falsch, wenn das Parlament Probleme aufgreift, Perspektiven aufzeigt und dann entsprechende Initiativen in enger Zusammenarbeit mit der Regierung umsetzt. Ich sage an dieser Stelle Staatssekretär Storm ein Dankeschön für die gute Zusammenarbeit auf fachlicher Ebene.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wir haben damals analysiert und uns die Entwicklung der Gefördertenzahl genau angeschaut; denn diese Zahl ist auch ein Abbild der Dynamik in der Aufstiegsfortbildung. Ich möchte in diesem Zusammenhang ein paar Zahlen nennen. Jährlich machen rund 400 000 Menschen einen Berufsbildungsabschluss. 200 000 erlangen einen akademischen Abschluss. Aber nur ein Fünftel derjenigen mit einem Berufsbildungsabschluss kommt aktuell in eine Aufstiegsfortbildung; das ist nicht gut.

Wenn wir die Balance bzw. die Gleichwertigkeit von anspruchsvoller beruflicher und akademischer Bildung wollen, dann müssen wir die Gefördertenzahl im beruflichen Bereich steigern. Das Ziel könnten ja auch für diesen Bereich 200 000 Geförderte sein. Wenn wir es erreichen, die Zahl von 80.000 Geförderten auf 100 000 oder 120 000 zu steigern, dann hätten wir in allen wirtschaftlichen Bereichen einen ganz wichtigen Beitrag zur Qualifizierung geleistet.

(Beifall bei der SPD)

Als man angesichts dieser Perspektive allerdings festgestellt hat, dass die Zahl derjenigen, die eine Aufstiegsfortbildung absolviert haben, und auch die Zahl der Geförderten erstmals wieder rückläufig war – das war im Jahr 2006 –, war das ein Anlass, parlamentarisch initiativ zu werden und auf eine grundsätzliche Leistungsverbesserung zu dringen, damit die Zahl wieder steigen kann. Das ist der erste Punkt. Die Analyse der Situation führte zur politischen Schlussfolgerung, die heute in dem Reformgesetz aufgenommen wird.

Ein zweiter Punkt. Wenn wir feststellen, dass 68 Prozent derjenigen, die eine Aufstiegsfortbildung absolvieren bzw. sich überhaupt im Rahmen der beruflichen Bildung qualifizieren, Männer und 32 Prozent Frauen sind und die meisten in der Altersgruppe zwischen 20 und 35 Jahren sind, dann müssen wir erkennen, dass die Vereinbarkeit von Aufstiegsfortbildung und Familie ein Problem darstellt. Schätzungsweise haben nur 10 Prozent derjenigen, die in einer Aufstiegsfortbildung sind, Kinder. Dass uns dies nicht ruhen lassen kann, dass man im Gegenteil schauen muss, wie man speziell die Familien, in denen sich jemand intensiv anstrengt, eine Aufstiegsfortbildung zu absolvieren, und gleichzeitig Kinder erzieht, fördern kann, ist klar. Das ist ein wichtiges Anliegen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wir haben das analysiert und eine Verbesserung durchgesetzt. Der Kinderzuschlag wird nämlich jetzt um fast 40 Euro erhöht, und er wird nur zu 50 Prozent als Darlehen gegeben. Das ist eine wichtige Konsequenz. Wir hoffen, dass sich die Aufstiegsfortbildung in Zukunft mit der Kindererziehung besser vereinbaren lässt.

(Beifall bei der SPD)

Ein dritter Punkt der Analyse. 20 Prozent derjenigen, die eine Aufstiegsfortbildung machen, brechen sie ab, nur 80 Prozent bestehen beim ersten Versuch die Prüfung. Auch daraus muss man Schlussfolgerungen ziehen und fragen, ob man helfen kann. Man kann natürlich insofern helfen, als man den Anreiz verstärkt, eine Aufstiegsfortbildung wirklich bis zum erfolgreichen Ende durchzuführen. Das heißt, man kann einen Bonus gewähren, wenn die Aufstiegsfortbildung erfolgreich abgeschlossen wird. Man kann auch helfen, indem man die schwierige Prüfungsphase – Werkstücke entstehen oft hinterher, und die intensive Vorbereitung erfolgt ebenfalls oft nach dem Zeitraum, für den man eine Dauerförderung bekommt – durch eine Verbesserung der Förderung erleichtert. Auch dies tun wir. Wir hoffen, dass dadurch die Aufstiegsfortbildung für all diejenigen, die sich darauf einlassen, erfolgreich wird.

Vierter Punkt der Analyse. Es gibt zu wenige Menschen aus Einwandererfamilien, die unser Bildungssystem erfolgreich für sich nutzen können. Wenn wir auch bei der Aufstiegsfortbildung Migranten erleichtern, mit einem festen Aufenthaltstitel ohne lange Vorlaufzeiten dieses Bildungsrecht in Anspruch nehmen zu können, dann ist das ein Zeichen für die Zukunft.

Fünfter und letzter Punkt. Die Ministerin hat schon angesprochen, dass wir den Förderkreis deutlich erweitern. Es wird in Zukunft nicht mehr nur und ausschließlich die erste Fortbildung gefördert werden, sondern es kann auch eine weitere Fortbildung gefördert werden. Damit wird die Bildungsförderung zu einem kontinuierlichen Prozess. Wir nennen das, über das wir reden, Meister-BAföG, aber in Wirklichkeit ist es ein Fachkräfte-BAföG. Nur 36 Prozent der Abschlüsse kommen aus dem Handwerk, 46 Prozent kommen aus der Industrie und dem Dienstleistungsbereich, der Rest aus dem Gesundheitssektor und anderen Bereichen. Wenn wir dies aufgreifen und die Aufstiegsfortbildung auf die Bereiche der Altenpflege und Kindererziehung ausdehnen, dann eröffnen wir den Menschen in diesen Zukunftsbranchen die Chance zur Qualifizierung. Das ist ein Gesetz, das aus der Analyse der bestehenden Verhältnisse notwendige Konsequenzen zieht. Festzustellen ist, dass die bereitgestellten Mittel einen Zuwachs von 60 Prozent darstellen. In welchem Bereich haben wir das schon, wenn es nicht gerade um den Schutzschirm für Banken oder konjunkturpolitische Maßnahmen geht?

(Beifall bei der SPD)

Hier geht es um einen Schirm für die Bildung, den wir aufspannen müssen, damit in Zukunft möglichst viele davon profitieren können. Es bleibt eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern. Wir stehen nachdrücklich dazu, dass sich dieses gemeinsame Anliegen auch materiell niederschlagen muss. Es bleibt auch entwicklungsfähig – um auf die Anträge der Linken und der Grünen einzugehen. Sie fordern natürlich von diesem Parlament ein, es dabei nicht bewenden zu lassen und eine längere Perspektive ins Auge zu fassen. Ich will angesichts der Tatsache, dass wir in der Koalition uns darüber noch nicht so einigen konnten, wie es für die Zukunft wünschenswert gewesen wäre, wenigstens den sozialdemokratischen Standpunkt erläutern. Wir sind für ein Erwachsenenbildungsförderungsgesetz.

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Volker Schneider [Saarbrücken] [DIE LINKE])

Wir sind dafür, dass wir die Bildungskette vom Schüler-BAföG über das Studenten-BAföG bis zum Meister-BAföG erweitern. Wenn es ein Meister-BAföG für die beruflich Hochqualifizierten gibt, dann brauchen wir in der Struktur von Bachelor und Master – das haben wir gelernt – ein Master-BAföG und auch eine Differenzierung der einzelnen Bildungswege.

Herr Meinhardt, das, was Sie in Bezug auf die Stundenzahl gesagt haben, soll man so verstehen, dass wir differenzierter hinschauen sollen. Angesichts der Bildungsförderungsgesetzeskette

– vom Schüler-BAföG über das BAföG und das Meister-BAföG bis hin zu einem Erwachsenenbildungs-BAföG – verstehe ich Ihre Volte nicht, das als bürokratisch zu denunzieren.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Schließlich machen Sie an anderer Stelle mit: Sie beschließen heute hier ein Leistungsgesetz hinsichtlich ganz wichtiger Anliegen für ganz viele Menschen mit. Es geht darum, Vorschläge zu machen, wie dieses Gesetz verbessert werden kann. Lassen Sie uns dieses Bildungsförderungsgesetz zu dem gemeinsamen Anliegen dieses Parlamentes machen! Das wird eine Aufgabe der nächsten Legislaturperiode werden.

Auch in dieser Regierung dürfen wir selbstbewusst sagen, dass wir mit dem heutigen Parlamentsbeschluss nicht nur bei den steuerfinanzierten Leistungen für die Weiterbildung Gutes bewirken; auch dort, wo es um Sozialversicherungsbeiträge geht, haben wir über den Arbeitsminister und Bildungsminister Scholz mit dem Rechtsanspruch auf die Förderung für den Hauptschulabschluss Positives bewirkt. Auch beim Kurzarbeitergeld gibt es notwendigerweise eine Verbindung zur Qualifizierung.In dieser Zeit ist es nämlich sehr wichtig, im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit nicht nur an Absicherung, sondern auch an Qualifizierung zu denken.

(Beifall bei der SPD)

Die Große Koalition hat die Perspektive, gemeinsam den Dualismus – das steuerfinanzierte Erwachsenenbildungsförderungsgesetz und das über die Sozialversicherung finanzierte Arbeitssicherungsgesetz und damit die Arbeitsversicherung bzw. die Arbeitsversicherung – weiterzuentwickeln. Das ist die sozialdemokratische Perspektive. Heute machen wir einen großen Schritt in diese Richtung. Wir bedanken uns und freuen uns.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)