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Zu Protokoll gegebene Rede des Berichterstatters Dr. Ernst Dieter Rossmann 


Stand: 05.12.2008

Am 23. April 1996 hat es die erste Beschlussfassung des Deutschen Bundestages zur Einführung eines Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes gegeben. Die damalige Initiative der Regierung von CDU/CSU und FDP verdient insofern Anerkennung, als sie ein wegweisender Schritt zur Realisierung der Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung war. Denn erstmals bekamen Fachkräfte einen gesetzlich verankerten Rechtsanspruch auf staatliche Unterstützung in ihrer Fort- und Weiterbildung unter dem Gesichtspunkt des Aufstiegs. Sie erfuhren damit eine vergleichbare Förderung wie Studenten nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Die Argumente, die der damalige Bundesbildungsminister Dr. Jürgen Rüttgers nannte, haben nach wie vor ihre Berechtigung. Der Rechtsanspruch auf Unterstützung ermöglicht fortbildungswilligen nichtakademischen Nachwuchskräften die volle Entfaltung ihrer Neigung, Begabung und ihrer Fähigkeiten, und zwar unabhängig von ihren wirtschaftlichen Verhältnissen. Insofern hat das AFBG wie das BAföG neben seiner bildungspolitischen auch eine große sozialpolitische Bedeutung.

Außerdem sollte die Förderung der Sicherung und der Aufwertung der beruflichen Bildung in Deutschland und damit der Wertschöpfung an diesem Wirtschaftsstandort dienen. Der in vielen Bereichen anstehende Generationswechsel, aber auch die Entwicklung neuer Produkte und Verfahren erforderten schon damals eine hohe Anzahl qualifizierter und innovativer Nachwuchskräfte. Das AFBG sollte die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifikation unterstützen und die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses stützen. Es sollte zugleich einen Anreiz für potenzielle Existenzgründer geben, sich für den Weg in die Selbstständigkeit zu entscheiden.

Soweit die Kerngründe, die mit der Einführung dieses Gesetzes verbunden waren. Dass damit der Wegfall von Förderungsmaßnahmen nach den Arbeitsmarktförderungsgesetzen einherging, sollte hier nicht verschwiegen

werden. Der Paradigmenwechsel hin zu einem staatlich garantierten und aus Steuergeldern geförderten Rechtsanspruch zur Erwachsenenweiterbildung im Sinne beruflicher Aufstiegsfortbildung war gleichwohl ein wichtiger Wechsel, der dann aber allerdings in der Zukunft durch neue politische Mehrheiten auszugestalten war. Denn nach der Einführung des Meister-BAföGs 1997 blieb die Zahl der geförderten Arbeitnehmer bis zur Jahrtausendwende immer unter der Zahl von 60 000 Personen.

Dann allerdings nahmen die damalige Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn und die Parlamentsmehrheit von SPD und Grünen mit einer großen Reform das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz neu in Angriff und verhalfen der beruflichen Weiterbildung zu einem großen Schritt nach vorn. Die Zahl der Geförderten konnte von unter 60 000 auf über 140 000 nach der Novelle 2001 bis zum Jahr 2005 gesteigert werden. Der finanzielle Aufwand für die Förderung der beruflich Qualifizierten wurde verdoppelt. Die ausgezahlten Zuschüsse wurden verfünffacht. Wesentlich war hierfür nicht nur, dass es eine Erweiterung des Gefördertenkreises gab und dass Leistungen im Bereich des Unterhalts wie der Familienförderung verbessert wurden. Die entscheidende Maßnahme war, dass unabhängig von einer Vollzeit- oder Teilzeitausbildung und auch unabhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen erstmals ein Maßnahmezuschuss in beträchtlicher Höhe für alle, die sich einer Aufstiegsfortbildung stellen wollten, als Rechtsanspruch zur Verfügung stand.

Für diese neue Qualität haben wir Sozialdemokraten uns intensiv eingesetzt und diese neue Qualität haben wir auch durchgesetzt. Denn natürlich ist ein Rechtsanspruch etwas anderes als ein Stipendium. Wer das Recht auf Bildung als derart zentral ansieht, wie wir Sozialdemokraten es tun, muss bei den Bildungsausgaben – auch im Erwachsenenbereich – mindestens einen fairen Anteil von Staats wegen übernehmen, wo doch sowieso noch sehr hohe private Aufwendungen bei den betroffenen Arbeitnehmern verbleiben. Im Übrigen durfte es auch nicht so sein, dass die grundsätzliche Förderung einer solchen Aufstiegsfortbildung davon abhing, ob diese in Vollzeitform oder in Teilzeitform durchgeführt wurde.

Mit dem Maßnahmebeitrag für alle gab es eine Unterstützung unabhängig von der Organisationsform und speziell auch für die Teilzeitform, die ja von der persönlichen Motivation und Beanspruchung her anders, aber mindestens in gleicher Intensität vieles von den Aufstiegsfortbildungswilligen abverlangt.

Wem Weiterbildung und Arbeitnehmerbildung wichtig ist, der muss sich allerdings auch kontinuierlich mit den Entwicklungen in diesem Bereich auseinandersetzen, Veränderungen beobachten und zu neuen Initiativen kommen. Was sind nun wichtige Grundfakten, und welche Veränderungen gibt es, auf die man sich mit weiteren politischen Reformen einstellen muss?

Erstens.

Stärke und Struktur der beruflichen Qualifikationsbereiche verändern sich. Was als sogenanntes Meister-BAföG eine gewisse Popularität gewonnen hat, ist doch in Wirklichkeit schon vielmehr ein Fördergesetz für Aufstiegsfortbildung im Bereich von Industrie und Handel. Nur 34 Prozent der Geförderten kommen aus dem Handwerk selbst, 46 Prozent aus dem Bereich von Industrie und Handel. Diese Differenzierung zeigt auf, dass eben nicht nur Handwerksmeister, Techniker, Fachkaufleute, sondern auch Betriebswirte, mathematischtechnische

Assistenten, Programmierer, Softwareentwickler oder auch Fachkrankenpfleger den wachsenden Teil derjenigen bilden, die eine solche rechtliche Aufstiegsfortbildung in Anspruch nehmen. Darin bilden sich Veränderungen in der wissensbasierten Ökonomie der Gegenwart und Zukunft ab. Es kommen vor allen Dingen auch neue Berufsfelder hinzu, die sich aus dem demografischen Wandel und den höheren Anforderungen an Berufe in diesen Bereichen widerspiegeln, wie zum Beispiel nicht nur im Gesundheitswesen, sondern auch im Altenpflege- und im Erziehungsbereich.

Mit der Novelle zur Aufstiegsfortbildung verbinden wir Sozialdemokraten deshalb auch die Absicht, diese beruflichen Veränderungen nicht nur nachzuvollziehen, sondern sich auch auf zukünftige Bedarfe rechtzeitig einzustellen.

Zweitens.

Das Potenzial zur Aufstiegsfortbildung ist deutlich größer als es bisher von den Einzelnen genutzt wird und für die Gesellschaft und Wirtschaft insgesamt wünschenswert ist. Rund 480 000 schließen Jahr für Jahr eine Berufsausbildung ab, und nur rund ein Fünftel davon nimmt später eine Aufstiegsfortbildung in den unterschiedlichen Formen wahr. Dies ist angesichts des absehbaren Fachkräftebedarfes gerade im Bereich der höheren Qualifikationen sicherlich entschieden zu wenig. Denn absehbar ist jetzt schon, dass es nicht nur eine akademische Fachkräftelücke geben wird, sondern auch eine, die aus der beruflichen Qualifikation erwächst. Woher soll das Potenzial an Menschen kommen, die in der modernen Wissens- und Technologiegesellschaft der Zukunft an entscheidender Stelle im Bereich von Entwicklung, Anleitung, Management bis hin zur Unternehmensführung Verantwortung übernehmen und zur Leistungsfähigkeit beitragen, wenn hier nicht rechtzeitig vorgesorgt wird? Und wie lange wollen wir es noch angehen lassen, dass es ein groteskes Missverhältnis zwischen Männern und Frauen gibt, was die Chance auf die Wahrnehmung einer Aufstiegsfortbildung angeht?

Aktuell liegen die Zahlen noch so, dass unter den Teilnehmern einer Aufstiegsfortbildung 68 Prozent Männer und nur 32 Prozent Frauen sind. Auch dieses Anliegen, Frauen in ihrer immer noch besonderen Situation, was die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, sprich Aufstiegsfortbildung und Familie angeht, gezielt und differenziert zu fördern, wird für ein neuerliches Reformgesetz der Maßstab sein müssen. Nicht vergessen werden sollte auch, dass es in Deutschland noch einen besonders hohen Nachholbedarf gibt, was die Qualifizierungs- und Aufstiegschancen für Migranten angeht. Eine moderne Weiterbildungspolitik muss hier noch bestehende Schranken aus dem Weg räumen und den Einstieg in den Aufstieg durch Qualifizierung fördern.

Drittens.

Was die Altersverteilung der Menschen angeht, die in einer Aufstiegsfortbildung sind, sind rund 80 Prozent zwischen 20 und 35, konkret fast 30 Prozent zwischen 20 und 25, 34 Prozent zwischen 25 und 30 und 16 Prozent zwischen 30 und 35. Umso mehr muss uns beschäftigen, dass die Vereinbarung von Aufstiegsfortbildung und eigenen Kindern bisher nur schwer zu realisieren war. Geschätzte unter 10 Prozent der in Vollzeit Geförderten, die in einer Aufstiegsfortbildung sind, haben Kinder. Das Missverhältnis ist hier dramatisch; und dies ist offensichtlich nicht nur aus einer bestimmten langfristigen Planung von Ausbildungs- und Berufsphasen bzw. Familiengründung so, sondern auch weil die Beanspruchung durch die Aufstiegsfortbildung sehr hoch ist und die Unterstützung für Aufstiegsfortbildungsmotivierte mit Kindern offensichtlich nicht ausreichend ist. Fakt ist jedenfalls, dass nach der langjährigen Systematik in der Förderung gerade die Darlehensbelastung für Familienmütter oder -väter mit zwei Kindern besonders hoch war, bekamen diese doch nur 17 Prozent der Aufwendungen als Zuschuss erstattet, während Singles ohne Kinder zu einer deutlich niedrigeren Darlehensschuld und einem entsprechend höheren Zuschuss kamen.

Viertens.

Alarmieren musste schließlich alle Politiker, denen etwas an der Aufstiegsfortbildung für Arbeitnehmer liegt, dass nach dem kontinuierlichen Anstieg der Zahl der Geförderten seit dem Jahr 2001 bis 2005 auf den Höhepunkt von 141 000 sich diese 2006 erstmals wieder reduzierte und dadurch 5 000 weniger gefördert wurden. Aus diesem ersten Rückgang durfte nach Auffassung von uns Sozialdemokraten unter keinen Umständen ein dauerhafter Trend werden. Ein rechtzeitiges Gegensteuern war für uns deshalb unabdingbar. Wir brauchen mehr Menschen, die zu einer Aufstiegsfortbildung bereit sind und dieses ermöglichen können, und wir brauchen vor allem auch mehr erfolgreiche Absolventen einer solchen zusätzlichen Fortbildung, die ja auch mit beträchtlichen persönlichen Vorleistungen und Anstrengungen verbunden ist. Es darf deshalb auch nicht unberührt lassen, dass es eine nicht unbeträchtliche Quote von Menschen gibt, die eine Aufstiegsfortbildung beginnen, diese aber dann nicht durchhalten können. Abbruchquoten von 20 Prozent stehen dann nicht nur für enttäuschte Hoffnungen und Anstrengungen, sondern sind auch ein zusätzliches Potenzial.

Genauso muss uns das Faktum beschäftigen, dass im ersten Anlauf nur 80 Prozent der Teilnehmer die Prüfung schaffen. In einzelnen Berufen wie Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt liegt die Quote gar nur bei 50 bis 60 Prozent. Mit gezielter zusätzlicher Förderung müssen sowohl der Abbruch wie auch die Wiederholungsprüfung mit entsprechenden Zeitverlusten weiter reduziert werden, damit es mehr erfolgreiche Absolventen und zügige Abschlüsse gibt. Auch hierum wird sich eine engagierte Reformpolitik zu kümmern haben.

Für uns Sozialdemokraten war deshalb sehr früh klar, dass wir es nach den von uns erfolgreich durchgekämpften Verbesserungen beim BAföG nicht bei einer bloßen Übertragung der massiven Verbesserungen vom BAföG auf das Meister-BAföG – die im Übrigen ja schon gesetzlich vorgeschrieben war – belassen konnten, sondern dass wir auch hier strukturelle und sehr gezielte und nachhaltige Reformen zusätzlich brauchen würden. Dies haben wir ungeachtet einer Koalitionsvereinbarung, bei der noch keine Weiterentwicklung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes für diese Legislaturperiode vorgesehen war, als SPD im Laufe des Jahres 2007 für uns intern entwickelt und auch gegenüber dem Koalitionspartner immer wieder deutlich gemacht.

Es erfüllt uns mit einer gewissen Genugtuung, dass dann auch die Ministerin bzw. der Koalitionspartner diesen Vorschlägen und diesem Drängen hinhaltend, aber stetig gefolgt sind und wir uns mit dieser Initiative letztlich auch in der Großen Koalition durchsetzen konnten, auch wenn es schon manchmal skurrile Züge annahm, wie in den Presseerklärungen der Bundesbildungsministerin immer wieder nachgebessert wurde und aus dem Nichts-tun-Wollen zuerst ein Prüfen und dann ein Verändern an ganz wenigen Punkten und schließlich ein durchaus breit angelegtes Reformwerk wurde. Dass sich die jetzt vorgelegte Konzeption zu der zweiten großen Novelle zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz in wesentlichen Feldern mit den Punkten deckt, die wir von sozialdemokratischer Seite im Februar, März in die Diskussion und öffentliche Debatte gebracht haben, kann da nur freuen.

Was sind nun die besonders wichtigen Punkte?

Erstens. Die deutlichen Verbesserungen, die wir von der SPD schon beim BAföG durchkämpfen konnten mit der Erhöhung der Sätze um 10 Prozent und der Freibeträge um 8 Prozent, schlagen sich jetzt auch voll beim Meister-BAföG, sprich bei der Aufstiegsfortbildung nieder.

Zweitens. Die geförderte Aufstiegsfortbildung muss nicht mehr zwingend die erste sein, sondern es wird eine Aufstiegsfortbildung gefördert, auch wenn es schon die zweite oder die dritte, aber bis dahin anderweitig finanzierte sein sollte. Damit werden Aufstiegsfortbildungswillige nicht mehr dafür bestraft, dass sie vorher schon eigene Initiative entwickelt haben. Im Prozess des lebensbegleitenden Lernens ist dies sicherlich eine moderne politische Antwort auf das Ideal eines modernen kontinuierlichen Fortbildungsprogramms, dem sich der Einzelne möglichst widmen sollte.

Drittens. Eine Aufstiegsfortbildung ist immer mit viel Anstrengung und Aufwand, nicht zuletzt in der Prüfungsphase, verbunden. Deshalb muss sie auch gefördert werden, um zum Erfolg zu führen. Dies kann durch eine Verlängerung der Förderung in der Prüfungsphase geschehen, die wir in dieser Form erstmals einführen wollen, und es kann auch durch eine zusätzliche Prämie auf eine erfolgreiche Prüfung unterstützt werden. Auch diese Komponente ist im neuen Gesetzeskonzept enthalten.

Viertens. Eine lange und teure Aufstiegsfortbildung ist derzeit vor allem für Fachkräfte mit Familie und Kindern nur schwer und unter großen Schwierigkeiten zu realisieren. Wir haben uns deshalb als Sozialdemokraten besonders darauf konzentriert, eine Erhöhung des Kinderzuschlags von derzeit 179 Euro auf immerhin 210 Euro pro Kind und Monat durchzusetzen. Dieser Erhöhungsbetrag soll auch erstmals zu 50 Prozent als Zuschuss gegeben werden. Gerade diese Bezuschussung ist uns sehr wichtig, um die Darlehensschuld bei Familien mit Kindern möglichst einzudämmen. Schließlich führen wir einen unkomplizierten, nicht an Nachweise gebundenen Kinderbetreuungszuschuss speziell für Alleinerziehende ein, denn gerade Alleinerziehende in Aufstiegsfortbildung sind besonderen Anforderungen unterworfen.

Fünftens. Was beim BAföG schon Praxis ist, muss beim Meister-BAföG auch gelten: Fortbildungswilligen mit Migrationshintergrund muss der Zugang zu einer Höherqualifizierung erleichtert werden. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger, die schon hier geboren sind bzw. eine dauerhafte Bleibeperspektive haben, sollen künftig auch ohne Anknüpfung an eine vorherige Mindesterwerbsdauer nach dem AFBG gefördert werden können.

Sechstens. Dass Menschen, die eine Aufstiegsfortbildung erfolgreich abgeschlossen haben, darin unterstützt und anerkannt werden sollten, wenn sie danach ein Unternehmen gründen und Arbeits- und Ausbildungsplätze schaffen, ist uns sehr wichtig. Mit der Differenzierung, die hier vorgesehen ist, wird auch schon die Schaffung von nur einem Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz anerkannt und entsprechend über den Erlass einer Darlehensschuld honoriert.

Siebtens. Es liegt im Interesse aller, dass die Bildungsträger im hoffentlich wachsenden Bereich der Aufstiegsfortbildung auch die notwendige Qualität der Maßnahmen garantieren. Mit der Einführung des Nachweises eines Qualitätssicherungssystems bei den Bildungsträgern soll dieses nun abgesichert werden.

Wie wichtig uns die Aufstiegsfortbildung ist, kann man auch an dem Korridor der zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel sehen. Was im Jahr 2009 mit 30 Millionen Euro Mehraufwendungen für Bund und Länder beginnt, wird bis zum Jahr 2012 auf über 90 Millionen Euro aufwachsen. Damit hätten wir eine Steigerung der Mittel um gut 60 Prozent bis zum Jahr 2012 zu verzeichnen, was ein eindrucksvoller Beleg für die Priorität von Weiterbildung sein wird, die wir letztlich dann eben doch in dieser Großen Koalition ausbauen konnten.

Wenn mehr nicht in dieser Konstellation zu erreichen war, so wird uns das als Sozialdemokraten nicht davon abhalten, konzeptionell und politisch für weitere Schritte zu werben und zu kämpfen. Tatsächlich muss aus dem BAföG und dem AFBG am Ende ein gemeinsames Erwachsenenbildungsförderungsgesetz werden, das auch die weitergehenden Förderungen von Weiterbildung gesetzlich als Rechtsansprüche absichert. Die SPD ist sehr engagiert dafür. Wir wollen ein Erwachsenen- BaföG, und wir wollen die Arbeitsversicherung als Ausbau der Arbeitslosenversicherung. Aber hier ist leider mit der CDU/CSU nichts zu machen. Hier haben wir aktuell noch grundlegende Differenzen in der Großen Koalition.

Dass wir gleichwohl so viel auch gemeinsam erreichen konnten, lässt einen dennoch abschließend sagen: Was 1996 begann und im Jahr 2001 mit Edelgard Bulmahn einen wirklich entscheidenden Schub nach vorne bekam, wird auch mit diesem neuen gemeinsamen Reformvorschlag von SPD und CDU/CSU für die Zukunft weiter verbessert werden können. Für uns Sozialdemokraten, denen die Bildungschancen von Arbeitnehmern, die Leistungsbereitschaft von Aufstiegswilligen und die Förderung von Kompetenz und Qualifikation in der modernen Wirtschaft immer besondere Anliegen sind, ist dies deshalb auch ein besonders erfreulicher Tag.

Wir wünschen uns für die gemeinsamen Schlussberatungen noch manche kluge Erkenntnis und Einsicht und dann bei der Verabschiedung ein wirklich gutes gemeinsames Gesetz, zu dessen Unterstützung wir auch die anderen Fraktionen des Parlaments herzlich einladen.