03.12.08 - 939
BKA-Gesetz: Verstärkte richterliche Kontrolle ist eine Stärkung der Bürgerrechte
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender
AG Inneres
Der Weg ist frei, um die letzten Hürden im Vermittlungsausschuss für eine erfolgreiche Verabschiedung des BKAG noch vor der Weihnachtspause zu überwinden. Das Bundeskriminalamt wird zu Beginn des Jahres 2009 die zum Schutz der Bevölkerung vor Attacken des international organisierten Terrorismus notwendigen Kompetenzen erhalten.
Die Koalitionsfraktionen, Bundesjustizministerin Zypries und Bundesinnenminister Dr. Schäuble haben sich mit den Vertretern der Länder über die Änderungen verständigt, die eine Einigung im Vermittlungsausschuss ermöglichen werden. Wir begrüßen ausdrücklich dieses Ergebnis, das der Verhandlungslinie der SPD-Bundestagsfraktion mit der CDU/CSU-Fraktion entspricht.
Die drei verabredeten Veränderungen betreffen im Wesentlichen das Instrument der Online-Durchsuchung, mit dem im Computer gespeicherte Daten über die Kommunikation zwischen und innerhalb von Terrorgruppen, Anschlagspläne, Anleitungen zur Begehung von Anschlägen und Entschlüsselungscodes erfasst werden können. Die zuvor im Weg des Kompromisses mit der CDU/CSU Bundestagsfraktion gefundene Lösung wird durch eine deutliche Verstärkung der richterlichen Kontrolle verbessert. Dies betrifft sowohl die Ebene der Anordnung der Maßnahme wie auch die Ebene der Auswertung des erhobenen Materials.
Entsprechend der gestrigen Einigung soll
- die Eilfallkompetenz des BKA-Präsidenten für die Anordnung der Online-Durchsuchung entfallen und
- die Löschung von erhobenen Daten, die den Kernbereich der privaten Lebensführung betreffen, unter die Sachleitung des die Maßnahme anordnenden Gerichts gestellt werden.
Zusätzlich wird klargestellt, dass die Zuständigkeit des Bundeskriminalamtes zur Verhütung bestimmter schwerer Straftaten nur bei länderübergreifenden Gefahren, unklarer Landeszuständigkeit oder auf Bitten eines Landes gegeben ist.
Hätte die Union unserer ursprünglichen Forderung nach einer starken richterlichen Kontrolle der Online-Durchsuchung gleich entsprochen, hätte der Bundesrat bereits in seiner letzten Sitzung zustimmen können. Wir haben nun ein Ergebnis, mit dem wir ohne Abstriche zufrieden sein können.