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Petitionen des Monats 

Erfolg für die Petenten

Stand: 31.05.2011

Seit 1949 gewährt das Grundgesetz in Artikel 17 jedem das Recht, Bitten und Beschwerden einzureichen. Erwachsenen und Minderjährigen, Ausländern und Staatenlosen, aber auch Geschäftsunfähigen und Inhaftierten. Sie alle können sich in eigener Sache oder im allgemeinen Interesse an den Petitionsausschuss wenden.

Es sind die Menschen, die entscheiden, welche Themen wir behandeln. Unsere Aufgabe ist zu reagieren, Bitten, Kritik, Anregungen zu prüfen, in berechtigten Fällen für Abhilfe zu sorgen.

Die Petitionen des Monats zeigen einige Beispiele aus der Vielfalt der Themen.

   

Kontext

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