Vorgezogene Wohngelderhöhung
Mehr Wohngeld ab 1. Oktober 2008
Stand: 05.12.2008
Am 5. Dezember 2008 hat der Deutsche Bundestag dem Gesetzentwurf zur Änderung des Wohngeldgesetzes zugestimmt. Damit wird die Erhöhung des Wohngelds vom 1. Januar 2009 auf den 1. Oktober 2008 vorgezogen.
Im Sommer haben Bundestag und Bundesrat einer Novellierung des Wohngeldrechts zugestimmt. Dies hat zur Folge, dass das Wohngeld zum 1. Januar 2009 um durchschnittlich 60 Prozent erhöht wird. Die in den vergangenen Monaten extrem gestiegenen Energie- und Heizkosten belasten die Bürgerinnen und Bürger aber schon jetzt. Deswegen hat sich der Gesetzgeber entschieden, einkommensschwache Haushalte früher als geplant zu unterstützen.
Der beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, die höheren Leistungen im Rahmen des Wohngelds bereits ab dem 1. Oktober 2008 auszuzahlen. So sollen die hohen Nebenkostenabrechnungen sowie die höheren monatlichen Abschlagszahlungen ausgeglichen werden. Vorgesehen ist eine Einmalzahlung in Höhe der summierten Monatsbeträge des vierten Quartals. Diese Zahlung steht allen zu, die innerhalb des Zeitraums vom Oktober 2008 bis März 2009 in einem Monat Wohngeld bezogen haben. Eine zusätzliche Beantragung ist nicht notwendig.
Heizkostenpauschale in Höhe von 50 Cent
Die Erhöhung des Wohngelds in diesem Jahr geht zurück auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion. Neu ist die Heizkostenpauschale in Höhe von 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche. Die Heizkosten werden demnach automatisch nach Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen sowie der Wohnfläche zur Kaltmiete hinzugerechnet. Für einen Mieter, der im Durchschnitt monatlich 90 Euro Wohngeld erhält, bedeutet die neue Berechnung des Wohngelds eine Erhöhung auf bis zu 140 Euro. Von der erhöhten Leistung werden über 800.000 Haushalte, davon knapp 300.000 Rentnerhaushalte profitieren.
Die verbesserten Bedingungen sollen für Bürgerinnen und Bürger einen Anreiz darstellen aus dem Transferleistungsbezug in das Wohngeld zu wechseln, wenn durch das Wohngeld die Hilfebedürftigkeit vermieden werden kann. Um den Wechsel zu vereinfachen, sollen Wohngeldempfänger zukünftig unter bestimmten Voraussetzungen - für den Zeitraum des Übergangs - gleichzeitig Wohngeld und bestimmte Transferleistungen beziehen können.