Steuerliches Maßnahmenpaket zur Beschäftigungssicherung
Maßnahmen und Angebote mit Hebelwirkung
Stand: 04.12.2008
Bei den steuerrechtlichen Regelungen des Maßnahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ geht es um eine auf zwei Jahre befristete attraktive Verbesserung von Abschreibungsmöglichkeiten, die verbesserte Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen und eine zeitlich befristete Kfz-Steuerbefreiung. Die dabei gewählte Strategie ist, auf gezielte Maßnahmen und Angebote mit Hebelwirkung zu setzen.
Kräftige Impulse für öffentliche und private Investitionen
In Anbetracht der weltweiten Konjunkturabschwächung in Folge der Finanzmarktkrise ist die vorrangige Aufgabe, Wachstum und Beschäftigung auch weiterhin zu sichern. Mit dem jetzt beschlossenen steuerlichen Maßnahmenpaket werden kräftige Impulse für private und öffentliche Investitionen gegeben. Ziel ist es, mit gezielten und auf zwei Jahre befristeten Förderungen, Unternehmen, Privathaushalte und Kommunen zu Investitionen von rund 25 Milliarden Euro anzuregen.
Im November wurde das Maßnahmenpaket „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ aufgestellt. Darin enthalten sind weitere Vorhaben, die über die steuerrechtlichen Regelungen hinausgehen. Sie sorgen für Entlastungen, schaffen mehr Anreize für private Haushalte, geben Impulse für mehr Investitionen, fördern Innovationen und Energieeffizienz und spannen ein Sicherheitsnetz für Beschäftigte. Bis zum Ende des Jahres werden alle geplanten Vorhaben gesetzgeberisch umgesetzt sein.
Die konjunkturstabilisierenden Ansätze beschränken sich nicht nur auf das Paket zur Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung. Das zentrale Stablisierungsinstrument bleibt der Finanzmarktschirm, der – nach anfänglichem Stottern – funktioniert, und die notwendige Versorgung von Unternehmen und Verbrauchern mit Liquidität und Krediten weiterhin sichern wird.
Steuerliche Maßnahmen im Gesetzentwurf
- Es wird zeitlich befristet für zwei Jahre eine degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von höchstens 25 Prozent zum 1. Januar 2009 eingeführt.
- Zusätzlich zur degressiven Abschreibung wird, befristet für zwei Jahre, kleinen und mittleren Unternehmen, die Möglichkeit, Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen in Anspruch zu nehmen, erweitert. Die dafür relevanten Betriebs- und Gewinngrenzen werden auf 335.000 Euro, 175.000 Euro und 200.000 Euro erhöht.
- Die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen wird bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ausgeweitet und der Steuerbonus auf 20 Prozent von 6.000 Euro (= 1 200 Euro) zum 1. Januar 2009 verdoppelt. Zwei Jahre nach Inkrafttreten wird die Bundesregierung die Wirksamkeit der verbesserten Absetzbarkeit evaluieren.
- Für Pkw mit Erstzulassung ab dem 5. November 2008 bis zum 30. Juni 2009 wird eine befristete Kfz-Steuerbefreiung für ein Jahr eingeführt, um die Kaufzurückhaltung bis zur Klarheit über die Umstellung der Kfz-Steuer auf CO2-Basis aufzulösen. Für Fahrzeuge, die die Euro-5-Norm und die Euro-6-Norm erfüllen, verlängert sich die maximale Kfz-Steuerbefreiung auf zwei Jahre ab Erstzulassung. Die Kfz-Steuerbefreiung endet in jedem Fall am 31. Dezember 2010.