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Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages 

Von 3,3 Prozent auf 2,8 Prozent

Stand: 05.12.2008

Bild: Geldscheine Im Rahmen des im Oktober beschlossenen Stabilitätspaketes 2009 soll der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 3,3 Prozent auf 3 Prozent abgesenkt werden. Vom 1. Januar 2009 bis 30. Juni 2010 wird der Beitragssatz per Rechtsverordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales auf 2,8 Prozent gesenkt. Die gesetzliche Regelung wurde am 5. Dezember beschlossen.
 

Durch die dauerhafte Senkung des Beitragssatzes auf 3 Prozent werden die Lohnnebenkosten gesenkt und positive Signale auf dem Arbeitsmarkt für die Schaffung neuer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse gesetzt.

Die günstige Entwicklung am Arbeitsmarkt hat zu einer besseren Entwicklung des Haushalts der Bundesagentur für Arbeit geführt als erwartet. Die Beitragssatzsenkung ist deshalb mittelfristig selbst dann stabil zu finanzieren, wenn die Arbeitslosigkeit in den kommenden schwierigen Monaten leicht ansteigen sollte.
 

Entlastung um 28 Milliarden Euro

Der Beitragssatz zur Arbeitsförderung wurde bereits zum 1. Januar 2007 von 6,5 Prozent auf 4,2 Prozent und zum 1. Januar 2008 auf 3,3 Prozent gesenkt. Durch die Senkung des Beitragssatzes von 6,5 Prozent auf 3 Prozent werden die Beitragzahlenden jährlich um insgesamt rund 28 Milliarden Euro entlastet; davon entfallen rund 2,4 Milliarden Euro auf die Senkung von 3,3 Prozent auf 3 Prozent.