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Familienleistungsgesetz entlastet Familien 

Mehr Kindergeld, höhere Freibeträge und Schuldbedrafspaket

Stand: 19.12.2008

Das Familienleistungsgesetz wurde am 4. Dezember 2008 vom Bundestag beschlossen. Der Bundesrat stimmte am 18. Dezember letzten Jahres zu. Das Gesetz unterstützt Familien direkt durch die Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages sowie durch die Einführung des Schulbedarfspakets. 

Mehr Kindergeld und höhere Freibeträge

Das Kindergeld für das erste und zweite Kind wurde von 154 Euro auf 164 Euro pro Monat angehoben. Für das dritte Kind wurde das Kindergeld von 154 Euro auf 170 Euro erhöht, für das vierte und weitere Kind von 179 Euro auf 195 Euro.

Der Kinderfreibetrag wurde um 216 Euro erhöht. Die kindbezogenen Freibeträge (Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung) erreichen damit eine Höhe von insgesamt 6.024 Euro im Jahr.

 

Schulbedarfspaket

Jeweils zum Schuljahresbeginn sollen für Schülerinnen und Schüler aus Familien, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können, zusätzlich 100 Euro gezahlt werden. Dieses sog. Schulbedarfspaket soll Familien beim Erwerb der persönlichen Ausstattung ihrer Kinder für die Schule (Schulranzen, Turnzeug, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialen) unterstützen. Allerdings will die Union, dass dies nur von Klasse eins bis Klasse zehn gelte. Die Zahlung bis zum Abitur, wie es die SPD-Bundestagsfraktion vorgesehen hat, war mit der Union nicht zu machen. Sie hätte sich nur darauf eingelassen, wenn die SPD-Bundestagsfraktion im Gegenzug einer unverhältnismäßigen  Ausweitung der Steuerfreiheit von Arbeitgeberleistungen für Betreuung zugestimmt hätte. Diese Ausweitung hätte zu hohen Steuerausfällen und Einnahmeverlusten bei den Sozialversicherungen geführt. Außerdem wären vor allem Bezieher hoher Einkommen die Profiteure gewesen. Die SPD konnte deshalb diese falsche Weichenstellung nicht mittragen. 

Mit der von der Union befürworteten Beschränkung des Schulbedarfspakets bis zur zehnten Klasse hat die CDU/CSU-Fraktion billigend in Kauf genommen, dass Kindern aus sozial schwachen Haushalten der Weg zum Abitur massiv erschwert wird. Damit hat sie einmal mehr die soziale Auslese des deutschen Bildungssystems zementiert.  Die SPD-Bundestagsfraktion will bessere Bildungschancen für alle Kinder - unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern.

  

Verbesserung der steuerlichen Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen

Darüber hinaus wurde im Familienleistungsgesetz die steuerliche Absetzbarkeit der Beschäftigung von Haushaltshilfen, für die Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden, verbessert. Gleiches gilt für haushaltsnahe Dienstleistungen einschließlich Pflege und Betreuung. Absetzbar sollen einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro, höchstens aber 4.000 Euro pro Jahr sein. Geplant ist zudem, die Steuerermäßigung für die Beschäftigung von Minijobbern auf 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 2.550 Euro, höchstens aber 510 Euro pro Jahr, festzusetzen.

Mit all diesen genannten Maßnahmen werden die Familien um gut zwei Milliarden Euro jährlich entlastet.

  

Einigung im Vermittlungsauschuss erzielt

Der Bundesrat hatte dem Gesetz am 5. Dezember 2008 nicht zugestimmt. Die Länder verlangten eine stärkere Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Kindergelderhöhung. Darüber verhandelte der Vermittlungsausschuss.

Der Bundesrat hatte am 5. Dezember 2008 den Vermittlungsausschuss angerufen mit dem Ziel, den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern zu ändern. Zum Ausgleich der Kindergelderhöhung am 1. Januar 2009 hatten die Länder die Umsatzsteuerverteilung zu ihren Gunsten ändern wollen und zwar um 0,41 Prozentpunkte. Trotz großer Schwierigkeiten, sich über die richtige Berechnungsmethode zu einigen, wurde die Sache politisch entschieden. Die Lösung sah vor, dass:

  • es  keine Änderung bei der Verteilung der Umsatzsteuerprozentpunkte gibt.
  • stattdessen  Unter- bzw. Überkompensationen der Länder für einen Zeitraum von drei Jahren über Festbeträge abgerechnet werden.
  • die Länder für ihre Mehrbelastung als Folge der Kindergelderhöhung für die nächsten drei Jahre 2009 – 2011insgesamt 923 Millionen Euro erhalten.

  

Weitere Informationen:
 Externe Links zu Videos   
Video der Rede von Lydia Westrich MdB
1. Lesung am 13. November 2008
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Video der Rede von Ingrid Arndt-Brauer MdB
1. Lesung am 13. November 2008
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Video der Rede von Swen Schulz MdB
1. Lesung am 13. November 2008
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