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06.11.08 - 830 

Bundeskriminalamt erhält notwendige Kompetenzen zum Schutz der Bevölkerung


Stellvertretender Fraktionsvorsitzender
AG Inneres

Zur Einigung über das Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt (BKAG) erklären der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Fritz Rudolf Körper und der innenpolitische Sprecher Dieter Wiefelspütz:

Der grenzüberschreitende internationale Terrorismus kann nur durch eine zentrale Bundesbehörde wirksam bekämpft werden. Das Bundeskriminalamt erhält nun die zum Schutz der Bevölkerung notwendigen Kompetenzen.

Die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus ist eine gesamtstaatliche Aufgabe mit internationalen Bezügen. Schon jetzt ist das Bundeskriminalamt kommunikative Zentralstelle bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten mit länderübergreifender oder internationaler Bedeutung. Operative Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sind bislang jedoch nur auf der Länderebene möglich. Dies bedeutet, dass zunächst die örtlichen Zuständigkeiten abgeklärt und Abstimmungsmaßnahmen zwischen den verschiedenen betroffenen Bundesländern getroffen werden müssen. Wir haben daher durch eine Grundgesetzänderung im Rahmen der ersten Stufe der Föderalismusreform die Möglichkeit eröffnet, dem Bundeskriminalamt operative Kompetenzen zur Abwehr des internationalen Terrorismus einzuräumen. Das BKAG erfüllt diesen grundgesetzlichen Auftrag.

In Zukunft hat das Bundeskriminalamt die Möglichkeit, bei länderübergreifenden Gefahren, unklarer Landeszuständigkeit oder auch auf Bitten eines Landes schnell und wirksam einzugreifen. Insbesondere aus dem Ausland eingehende Informationen über terroristische Gefahren können so unmittelbar in Abwehrmaßnahmen umgesetzt werden. Das Bundeskriminalamt erhält zu diesem Zweck das operative Instrumentarium, das auf Länderebene sich schon seit langem bewährt hat. Wir haben die Bedingungen für den Einsatz dieses Instrumentariums nach langen Diskussionen so präzise gefasst, dass den zahlreichen verfassungsrechtlichen Entscheidungen auf diesem Gebiet vollumfänglich Rechnung getragen wird.

Neu ist im Wesentlichen nur das Instrument der Online-Durchsuchung, mit dem im Computer gespeicherte Kommunikation zwischen und innerhalb von Terrorgruppen, Anschlagspläne, Anleitungen zur Begehung von Anschlägen und Entschlüsselungscodes ermittelt werden können. Kommunikation ist der Kern eines international planenden und international agierenden Terrorismus. Diese Kommunikation wird mit modernster Technik geführt. Es ist daher evident, dass die Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung dieses Terrors in diese Kommunikationswege eindringen müssen, um den Schutz der Bevölkerung weiterhin zu gewährleisten. Wir haben in genauer Befolgung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auch hier eine Lösung erarbeitet, die den verfassungsrechtlich gebotenen Datenschutz gewährleistet.

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