06.11.08 - 828
Optionsregelung auf den Prüfstand
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender
Seit der Novelle des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000 erhalten Kinder aus Familien ausländischer Herkunft zusätzlich zur Staatsbürgerschaft ihrer Eltern auch automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn die Eltern bestimmte Bedingungen beim Voraufenthalt erfüllen. Mit der Volljährigkeit müssen die Jugendlichen für die deutsche Staatsbürgerschaft oder die ihrer Eltern optieren, sie haben damit Zeit bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres. Diese Regelung trat rückwirkend auch für die Geburtsjahrgänge 1990 bis 1999 in Kraft.
Der erste Jahrgang dieser "Optionskinder" ist 2008 volljährig geworden und muss sich bald entscheiden. Das gesetzgeberische Ziel, durch die Pflicht zur Optierung Mehrstaatlichkeit zu vermeiden, erweist sich als schwer umsetzbar. Die damit ursprünglich verbundene Hoffnung, dass sich die Jugendlichen bei Volljährigkeit für die deutsche Staatsbürgerschaft entscheiden, erfüllt sich nicht so einfach. Die Loyalität zu ihren Eltern macht vielen diese Entscheidung schwer. Sie werden eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen. Zudem zeigt sich, dass dieses Optionsmodells mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden ist.
Es war ein integrationspolitisch wichtiger Schritt, den hier geborenen ausländischen Kindern auch die deutsche Staatsbürgerschaft zu verleihen. In einer globalisierten Welt, die Mehrsprachigkeit und Interkulturalität fordert, kann auch Mehrstaatigkeit akzeptiert werden.