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Höherer Stellenwert für Katastrophenschutz 

Änderung des Zivilschutzgesetzes

Stand: 30.01.2009

Am 29. Januar hat der Bundestag das Gesetz zur Änderung des Zivilschutzgesetzes in 2./3. Lesung beschlossen. Mit der Gesetzesänderung soll der Bevölkerungsschutz in Deutschland auf eine neue rechtliche Basis gestellt und eine Grundlage für die Katastrophenhilfe des Bundes geschaffen werden. Der Bund erhält damit die Möglichkeit, bei länderübergreifenden Katastrophenlagen zu koordinieren, wie wir sie etwa vom Elbe-Hochwasser kennen oder wie sie durch Strom- und Infrastrukturausfälle oder Pandemien entstehen können.
   

Der Gesetzentwurf basiert auf dem Zivilschutz-Doppelnutzen-Konzept, wonach die für originäre Bundeszwecke vorgehaltenen Einrichtungen auch von den Ländern in Friedenszeiten genutzt werden können und müssen, um im Verteidigungsfall einsatzfähig zu sein.

Im Einzelnen ist vorgesehen, den Ländern die Einrichtungen des Bundes auch bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen zur Verfügung zu stellen. Zudem regelt das Gesetz die ergänzende Ausstattung des Bundes. Es stellt außerdem die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen des Bundes (Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe – AKNZ) auf eine moderne Grundlage und sichert insbesondere auch die Länder übergreifende Krisenmanagement-Übungsserie LÜKEX ab.

Darüber hinaus soll der Bund künftig auf Ersuchen und im Einvernehmen mit den Ländern die Möglichkeit zentraler Koordinierungsmaßnahmen sowie eine beratende Funktion beim Schutz kritischer Infrastrukturen haben.

Ein weiterer wichtiger Schritt zur besseren Vorbereitung ist die Verpflichtung des Bundes, zusammen mit den Ländern eine gemeinsame Risikoanalyse zu erstellen und fortzuschreiben. Auf drängen der SPD-Bundestagsfraktion wurde im Gesetz verankert, dass sich der Deutsche Bundestag jährlich mit den Ergebnissen dieser Risikoanalysen befasst. Diese jährliche Berichtspflicht wird dafür sorgen, dass das Parlament dem Bevölkerungs- und Katastrophenschutz einen noch höheren Stellenwert beimisst.

Und sie ist das Signal des Parlaments an die vielen haupt- und insbesondere ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, dass wir ihrem Engagement zum Schutz unserer Bürger eine besondere Aufmerksamkeit und damit auch Würdigung entgegenbringen. Weil wir wissen, dass das freiwillige Engagement das entscheidende Rückgrat unseres Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes ist, haben wir die Förderung des Ehrenamtes ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat in der Gesetzesberatung darauf geachtet, dass die vom Bund den Ländern zur Verfügung gestellte Ausstattung nicht dazu genutzt werden darf, eigene Anstrengungen zurückzufahren oder zu ersetzen. Denn das kann weder in unserem Interesse noch dem der Feuerwehren und Hilfsorganisationen liegen.