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Zur Lage der Finanzmärkte: Positionen der SPD 


Stand: 30.10.2008

Wir Sozialdemokraten haben schon lange vor der Krise vor den Gefahren eines ungezügelten Turbokapitalismus gewarnt. Wir haben bereits viele Maßnahmen zur Stabilisierung getroffen und wir haben mit dem Bericht der Projektgruppe des Parteivorstandes am 27.10.2008 die sozialdemokratische Antwort auf die Finanzmarktkrise vorgelegt. Wir haben die besseren Argumente und wir geben die Richtung vor.
  

Die Finanzmarktkrise hat Regulierungsbedarf insbesondere auf der internationalen Ebene offenbart. Es wäre falsch anzunehmen, unser Finanzplatz in Deutschland sei ein unreguliertes Territorium. Vielmehr haben wir auf der nationalen Ebene in den Jahren seit Beginn unserer Regierungsbeteiligung viele Regeln für den Finanzmarkt aufgestellt. Auch seit der letzten Bundestagswahl hat die SPD einige politische Maßnahmen vorangetrieben, die darauf abzielen, unseren Finanzplatz gerade für Privatanleger stabil und transparent zu gestalten.

Standards für besseres Risiko-Management

Mit der Umsetzung des internationalen Regelwerks Basel II setzten wir neue Standards für ein besseres Risikomanagement innerhalb der Banken. Entsprechend der jeweiligen Risikosituation muss die Bank Eigenkapital für das eingegangene Risiko bereithalten. Wie aktuell dieser Ansatz ist, zeigt nun die derzeitige Finanzkrise: Gerade das Missverhältnis zwischen Eigenkapital bzw. Ertragslage auf der einen Seite und den erheblichen Risiken auf der anderen Seite wurde vielen Banken zum Verhängnis. Die USA weigerten sich lange, ihrer Kreditwirtschaft die Regeln von Basel II aufzuerlegen. Dies wird sich angesichts der Krise hoffentlich ändern. Basel II trat bei uns am 1. Januar 2008 in Kraft – leider erst dann. Denn unter Basel II wären viele der außerbilanziellen Tätigkeiten von deutschen Banken nicht möglich gewesen.

Mehr Transparenz bei Stimmrechten

Die SPD-Bundestagsfraktion und der Bundesfinanzminister waren es, die auch in der Zeit vor der Krise, als die Börsen boomten und die Banken von der Politik Deregulierung verlangten, auf einem anderen Kurs blieben: Wir haben gegen den Widerstand anderer Fraktionen und der Finanzindustrie beim Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz, das im Januar 2007 in Kraft trat, die Meldeschwellen für Stimmrechte herabgesetzt: Schon bei drei Prozent muss heute eine Meldung an den Emittenten und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erfolgen, so dass ein unbemerktes „Anschleichen“ an börsennotierte Unternehmen erschwert wird. Seit der intransparenten Übernahme des Dax-Unternehmens Continental durch das Unternehmen Schäffler ist diese damals hart erkämpfte neue Transparenz nun kaum mehr umstritten.

Gleiches gilt für das Risikobegrenzungsgesetz, das von unserer Fraktion gefordert wurde und in diesem Jahr in Kraft trat. Seither werden die Stimmrechte aus Aktien und aus vergleichbaren Anlage-Instrumenten (z.B. Kauf-Optionen) zusammengezählt. So werden Meldeschwellen früher erreicht und verschleierte Übernahmeversuche wie bei Continental künftig früher sichtbar. Das Risikobegrenzungsgesetz präzisiert außerdem den Tatbestand des Acting in Concert, also wann Stimmrechte verschiedener Aktionäre zusammengerechnet werden, und sorgt für mehr Transparenz bei Unternehmen, die Namensaktien ausgeben. Ein Anschleichen von Hedge Fonds an ein Unternehmen, wie wir es bei der Deutschen Börse erleben mussten, ist daher nun deutlich erschwert.

Wir haben auch im Betriebsverfassungsgesetz gleiche Informations- und Beteiligungsrechte für Belegschaften börsennotierter und nichtbörsennotierter Unternehmen im Falle einer Übernahme festgeschrieben. Denn ist es nicht ersichtlich, warum die Arbeitnehmervertretung eines mittelständischen Familienbetriebs weniger Rechte haben soll, wenn ihr Unternehmen von einem Private Equity Investor übernommen wird. Außerdem sieht das Risikobegrenzungsgesetz vor, dass ein Investor der 10 Prozent an einem börsennotierten Unternehmen hält, auf Nachfrage der Unternehmensführung seine Ziele offenlegen muss, die er mit seiner Beteiligung verfolgt. Dabei muss auch die Herkunft der Mittel, mit denen der Investor die Anteile erworben hat, bekannt gegeben werden.

Schutz des Kreditnehmers

Mit dem Risikobegrenzungsgesetz sind auch Regelungen zum Schutz des Kreditnehmers bei Kreditverkäufen in Kraft getreten. Die Rechtsstellung des Kreditnehmers ist gestärkt worden. Der Schutz vor ungerechtfertigten Zwangsvollstreckungen ist entscheidend verbessert worden. Ebenso wurde die Transparenz für den Kreditnehmer über mögliche Kreditverkäufe erhöht. 

Stärkung der Finanzmarktaufsicht

Gute Regeln reichen aber für einen transparenten Finanzplatz nicht aus. Es braucht eine schlagkräftige Finanzaufsicht zu deren Umsetzung. Wir haben uns für eine kontinuierliche Erneuerung der deutschen Finanzaufsicht eingesetzt: Im Jahr 2002 ging unter der rot-grünen Bundesregierung die Allfinanzaufsicht BaFin an den Start, da eine getrennte Aufsicht von Versicherungen, Banken und Wertpapierhandel eindeutig überholt war. Im vergangenen Jahr haben wir die BaFin modernisiert und mit einer neuen Leitungsstruktur für die neuen internationalen Anforderungen der Finanzaufsicht gerüstet.

Schutz des Privatanlegers

Im Vordergrund steht für unsere Fraktion allerdings der Anlegerschutz. Der Finanzmarkt hat unzählige Produkte hervorgebracht, viele davon zielen auf Privatanleger. Mit dem Anlegerschutzverbesserungsgesetz, das Ende Oktober 2004 in Kraft trat, haben wir die Haftung von Anbietern bei falschen oder irreführenden Wertpapierprospekten erweitert. Auch für nicht in Wertpapieren verbriefte Anlageformen (bis dahin „Grauer Kapitalmarkt“) besteht nun zum Schutz der Anleger eine Prospektpflicht.

Das Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG) brachte für Privatanleger ein neues Schutzniveau. Unseriöse Anlageberater fürchteten diese Umsetzung der EU-Richtlinie MiFID ins deutsche Recht aus gutem Grund: Anleger genießen bei Wertpapiergeschäften seit dem 1. November 2007 mehr Rechte und einen größeren Schutz vor falscher Beratung. Anlageberater müssen gegenüber ihren Kunden Interessenkonflikte, Gebühren und Provisionen offen legen. Geschäftsvorgänge müssen dokumentiert werden. Lässt sich zum Beispiel ein Privatanleger von seinem Bankberater beraten, wie er sein Erspartes am Besten anlegt, muss der Berater sich einen umfassenden Eindruck von der finanziellen und persönlichen Situation seines Kunden verschaffen, das Gespräch protokollieren und diese Dokumentation archivieren. Haftungsansprüche des Anlegers bei Falschberatung sind dadurch leichter nachweisbar.

Regulierung von Hedge-Fonds

Mit dem am 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Investmentgesetz sind Hedge-Fonds zum öffentlichen Vertrieb in Deutschland zugelassen worden, da Deutschland hier aus Wettbewerbsgründen nicht abseits stehen konnte. Im Unterschied zu anderen Ländern haben wir aber gleichzeitig eine Regulierung in diesem Bereich eingeführt.

Deutsche Hedge-Fonds unterliegen der Aufsicht durch die Allfinanzaufsicht BaFin (zurzeit sind rund 20-25 Hedge-Fonds zugelassen). Sie müssen weitgehende Anlegerschutzbestimmungen einhalten und der Einsatz von Fremdkapital ist begrenzt. Anteile an Einzel-Hedge-Fonds dürfen in Deutschland nicht öffentlich, sondern nur im Rahmen von Privatplatzierungen an institutionelle Anleger vertreiben werden.

Privatanleger können nur Anteile an Dachfonds erwerben, die in Hedge-Fonds anlegen und eine Risikostreuung bieten, die das Verlustrisiko des privaten Anlegers reduziert. Im Zusammenhang mit angelsächsischen Hedge-Fonds hat die deutsche Bundesregierung schon früh vor der Finanzmarktkrise auf potentielle Risiken für die Finanzmarktstabilität hingewiesen und ein international abgestimmtes Vorgehen in dieser Angelegenheit vorangetrieben.

Deutschland hat mit seiner G 7/ G 8 –Präsidentschaftsinitiative im Jahr 2007 mit Blick auf eine Verbesserung der Transparenz bei Hedge-Fonds einen wichtigen Anstoß gegeben, der zu einer guten Grundlage für globale Standards geführt hat.

Managergehälter

Die Diskussion über Ursachen und Konsequenzen der Finanzmarktkrise ist eng mit der über angemessene Managergehälter verwoben. Wir sind es doch gewesen, die erst die notwendigen Voraussetzungen für diese wichtige Diskussion geschaffen haben. Erst durch eine Gesetzesinitiative aus unserer Fraktion kam es zur Offenlegungspflicht für Vorstandsvergütungen – und damit zur notwendigen Transparenz.
 
 

Abschlussbericht der Projektgruppe: Eine neue Balance von Markt und Staat
  

Der Bericht der Projektgruppe des Parteivorstands vom 27.10.2008 stellt die aus sozialdemokratischer Sicht wichtigsten Verkehrsregeln für die internationalen Finanzmärkte vor. Um Wachstums- und Wohlstandsverluste für die Menschen zu vermeiden, um potenzielle Krisenquellen auf den Finanzmärkten früher zu identifizieren und Krisenwirkungen besser einzudämmen, brauchen wir eine neue Balance zwischen Finanzmarkt und Staat. Wir brauchen eine Hinwendung zu einer Kultur der Nachhaltigkeit auch an den Finanzmärkten. Bei der Erarbeitung international abgestimmter Regeln für die Finanzmärkte sollten wir uns nach Auffassung der Projetkgruppe auf folgende vierzehn Maßnahmen konzentrieren:

  1. Höhere Liquiditäts- und Eigenkapitalvorsorge der Finanzinstitute.

  2. Strengere Bilanzierungpflichten der Finanzinstitute.

  3. Mindestens 20 Prozent Selbstbehalt bei Verbriefungen.

  4. Verbot schädlicher Leerverkäufe.

  5. Anpassung der Anreiz- und Vergütungssysteme.

  6. Persönliche Haftung der Verantwortlichen.

  7. Europäische Aufsicht stärken.

  8. Verbesserte Ratings.

  9. Zentrale und neue Rolle für den IWF.

  10. Hedge-Fonds und Private equitiy-Fonds straff regulieren.

  11. Mehr Transparenz bei Staatsfonds einfordern.

  12. Beteiligungsrechte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stärken.

  13. Steueroasen austrocknen.

  14. Deutschlands Drei-Säulen-Modell bewarhen - Landesbanken konsolidieren.

Risiken müssen erkennbar, d.h. transparent sein. Das war bislang nicht ausreichend der Fall. Finanzinstitute konnten Risiken so verstecken, dass sie nicht in den Bilanzen aufgeführt wurden. Das müssen wir ändern. Außerdem müssen Rating-Agenturen, die die Risiken von Finanzprodukten bewerten, deutlich strengeren Standards unterworfen werden.

Wir müssen den Finanzinstituten untersagen, riskante Finanzprodukte zu verkaufen, ohne diese Risiken selbst mit abzusichern. Wir fordern deshalb eine stärkere Eigenkapitalunterlegung solcher Risiken und Einschränkungen bei ihrem Weiterverkauf. Außerdem müssen schädliche Spekulationen eingeschränkt werden.

Banker brauchen die richtigen Anreize, so dass sie wieder vorsichtiger und verantwortungsvoller mit dem Geld anderer Leute umgehen. Deshalb müssen wir die Haftung von Bankmanagern, insbesondere deren Pflicht zum Schadensersatz verschärfen. Und wir müssen die Vergütungssysteme der Banker wieder ins Lot bringen: Deren Boni- und Gehaltssysteme dürfen nicht länger nur kurzfristigen Erfolg und die Bereitschaft, hohe und höchste Risiken einzugehen, honorieren.

Wir fordern mehr als "nur" bessere Finanzmarktregeln. Wir fordern eine neue Balance zwischen Markt und Staat. "Neu Balance", das bedeutet, dass Märkte den Menschen zu dienen haben und die Schwächeren in unserer Gesellschaft niemals den 'freien Kräften des Marktes' ausgeliefert sein dürfen. Wir brauchen einen handlungsfähigeren Staat, der Regeln setzt und der diese Regeln durchsetzen kann.

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