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3,5 Milliarden Euro mehr für Krankenhäuser 

Reform des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Stand: 19.12.2008

Krankenhäuser brauchen verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit. Diese erhalten sie durch das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz. Es beinhaltet strukturelle Reformen sowie finanzielle Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Krankenhäuser. Vor allem letzteres kommt den Patientinnen und Patienten zugute und dem sie betreuenden Pflegepersonal. Der Bundestag hat dazu am 18. Dezember 2008 den Regie-rungsentwurf eines Gesetzes zum ordnungspolitischen Rahmen der Krankenhausfinanzierung ab dem Jahr 2009 (Krankenhausfinanzierungsreformgesetz – KHRG) beschlossen.

Die zugesagten zusätzlichen 3,5 Milliarden Euro werden im Jahr 2009 ohne Kürzungen an die Krankenhäuser fließen. Gleichzeitig wird aber auch sicher gestellt, dass es darüber hinaus nicht zu weiteren Mehrausgaben für die Krankenkassen kommt. Bei der Kalkulation des Beitragssatzes für das Jahr 2009 sind die 3,5 Milliarden Euro Mehrausgaben für die Krankenhäuser berücksichtigt worden. Weitere Zusatzbelastungen würden das Risiko bergen, dass einzelne Kassen im Jahr 2009 Zusatzbeiträge erheben müssten. Der Bundesrat hatte den Gesetzentwurf bereits am 19. September in einem Entschließungsantrag aller Länder begrüßt.

Die wirtschaftliche Situation vieler Krankenhäuser ist schwieriger geworden. Wichtige Gründe dafür sind die gestiegenen Personal- und Sachkosten. Diese konnten nach geltendem Recht nicht auf die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Fallpauschalen umgelegt werden. Außerdem kommen die Länder ihren Verpflichtungen zur Finanzierung von Krankenhausinvestitionen nicht in ausreichendem Umfang nach. Dadurch zahlen Krankenhäuser notwendige Investitionen mit Geldern, die eigentlich zur Versorgung der Patienten eingesetzt werden sollen. Beides führte zum Abbau von Pflegepersonal und zur Überlastung des bestehenden Personals.

Finanzierung von Tarifsteigerungen

Nach bisherigem Recht durften die Preise für Krankenhausleistungen nur analog zu den Krankenkasseneinnahmen steigen (Grundlohnanbindung). Durch die Tariferhöhungen steigen die Kosten der Krankenhäuser jedoch wesentlich stärker. Deshalb sieht das Gesetz vor, dass die Kostensteigerungen, die nicht über die geltende Regelung abgegolten werden, zur Hälfte von den Krankenkassen finanziert werden. Dies kommt natürlich nur den Krankenhäusern zugute, die auch nach Tarif bezahlen. Maßstab ist der Tarifvertrag, der für die meisten Beschäftigten in einem Krankenhaus gilt. So verringert sich der Kostendruck auf die Krankenhäuser und weitere übermäßige Arbeitsbelastungen werden verhindert. Dafür hat sich die SPD-Bundestagsfraktion in der parlamentarischen Beratung stark gemacht.

Förderung von 15.000 zusätzlichen Stellen im Pflegedienst

Zur Verbesserung der Situation des Pflegepersonals in Krankenhäusern wird ein Förderprogramm eingeführt. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Krankenkassen zusätzliche Stellen im Pflegedienst zu 70 Prozent finanzieren. Jedoch wäre für einige Krankenhäuser schon die Finanzierung des 30prozentigen Anteils finanziell nicht möglich gewesen. Deshalb hat die SPD-Bundestagsfraktion in den Verhandlungen durchgesetzt, dass die zusätzlichen Stellen im Pflegedienst zu 90 Prozent anteilig durch die Krankenkassen getragen werden. Dies werden rund 15.000 Stellen sein. Zusätzlich wird der Sparbeitrag der Krankenhäuser in Form des Rechnungsabschlags von 0,5 Prozent bei gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten ab 1. Januar 2009 aufgehoben.

Zu den weiteren Inhalten gehört unter anderem:
  • Das Statistische Bundesamt soll bis Mitte 2010 einen Orientierungswert ermitteln, der zeitnah die Kostenentwicklung im Krankenhausbereich erfasst. Es wird angestrebt, dass dieser ab 2011 die strikte Grundlohnanbindung der Krankenhauspreise ersetzt.
  • Es wird ein pauschaliertes und tagesbezogenes Vergütungssystems für Leistungen der Psychiatrie und Psychosomatik entwickelt und eingeführt. Ab 2013 soll danach abgerechnet werden. Zudem wird die Finanzierung der Psychiatrie verbessert. Dadurch können die psychiatrischen Kliniken in Zukunft mehr Personal einstellen.
  • Die unterschiedlichen Landesbasisfallwerte werden in einem Zeitraum von 5 Jahren, beginnend ab 2010, schrittweise auf einen einheitlichen Basisfallwertkorridor angenähert.
  • Ab 2012 soll die Investitionsfinanzierung auf Investitionspauschalen umgestellt werden, wenn sich die Länder hierzu entscheiden. Dazu wird ein gesetzlicher Auftrag zur Entwicklung einer Reform der Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser durch leistungsorientierte Investitionspauschalen bis Ende 2009 erteilt. Ziel ist es, verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Krankenhäuser notwendige Investitionen sicherer planen und flexibler über die Mittel entscheiden können.
  • Die Mehreinnahmen der Krankenhäuser, die aus der letzten Stufe der Fallpauschaleneinführung resultieren, werden nicht vollständig im Jahr 2009 finanziert, sondern über zwei Jahre verteilt. Auch hier gilt: Es wird den Krankenhäusern nichts weggenommen.
  • Die besonders in Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen befürchteten Einbußen beim Annähern an einen bundeseinheitlichen Preiskorridor werden zeitlich gestreckt und damit abgefedert.
  • Mit Krankenhäusern, die bei einzelnen Leistungen besonders hohe Fallzahlen und damit u.U. eine höhere Wirtschaftlichkeit erreichen, können die Krankenkassen niedrigere Preise vereinbaren.