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06.10.08 - 740 

Union bewegt sich – Bundeswehr im Inneren nur im Rahmen der Amtshilfe


AG Sicherheits- und Verteidigungspolitik

Zu den Ergebnissen des gestrigen Koalitionsausschusses über die Befugnisse der Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe, erklärt der verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Rainer Arnold:

Einsätze der Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe sollen nach dem Willen der Großen Koalition konkretisiert werden. Zweieinhalb Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das Luftsicherheitsgesetz haben die Hardliner der CDU endlich eingesehen, dass ihre Blockade unserer Vorschläge nur weitere Rechtsunsicherheiten schaffen, aber kein einziges Problem lösen.

Deshalb ist es gut, dass sich der Koalitionsausschuss gestern Abend auf eine entsprechende Änderung des Artikel 35 Grundgesetz (GG) verständigt hat. Artikel 35 besagt, dass lediglich bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen die Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei herangezogen werden können. Das heißt, die Bundeswehr kann im Notfall auch im Inneren herangezogen werden, aber nur dann, wenn die notwendigen Mittel und Fähigkeiten der Polizei allein nicht ausreichen. Das betrifft in erster Linie den Einsatz von Luftwaffe und Marine, soweit die Einschränkungen durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts überhaupt Handlungsoptionen vorsehen.

Es bleibt dabei, dass die Bundeswehr nicht als Ersatz für fehlende Länderkapazitäten herhalten darf. Die Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland hat sich auch angesichts der Bedrohungen durch den internationalen Terrorismus bewährt. Die unterschiedlichen Aufgaben von Bundeswehr und Polizei bleiben auch in Zukunft bestehen. Und dabei wird es nach dem Willen der SPD auch bleiben.

Eine Änderung des Artikel 35 GG, der regelt wann die Bundeswehr eingreifen darf, um die Polizei zu unterstützen, ist völlig ausreichend, um die Befugnisse der Bundeswehr im Inneren zu konkretisieren. Schäuble und Jung haben endlich unseren vernünftigen Vorschlägen zur gesetzlichen Klarstellung beim Thema Luft- und Seesicherheit zugestimmt. Auch wenn es ein bisschen lange brauchte - die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Entscheidung der beiden Minister im Sinne der Rechtssicherheit für die Soldatinnen und Soldaten.

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