19.09.08 - 690
Mehr Transparenz beim Einsatz von Leihbeamten
AG Inneres
Lobbyisten, die als sogenannte "Leihbeamte" versteckt in Ministerien tätig sind, muss das Handwerk gelegt werden. Sonst wird in Zeiten zunehmender Politikverdrossenheit das Vertrauen in die Neutralität und Integrität staatlichen Handelns noch weiter erschüttert. Das darf nicht sein. Deshalb haben die sozialdemokratischen Innenpolitiker einen Antrag auf den Weg gebracht, der dieser seit Jahrzehnten bestehenden Praxis endlich einen Riegel vorschieben will. Derzeit befindet er sich in der Abstimmung mit dem Koalitionspartner.
Transparenz ist dabei das Zauberwort. Dass Staat und gewerbliche Wirtschaft sich austauschen ist gut, zumal auch moderne Verwaltungen nicht alles wissen können. Es darf aber nicht sein, dass sogenannte externe Berater an verantwortlicher Stelle in Ministerien in Wirklichkeit heimlich an Gesetzesentwürfen und Vorlagen mitwirken, die für ihre entsendenden Unternehmen interessant sind. Das Parlament und die Öffentlichkeit werden so nämlich mit Mogelpackungen getäuscht.
Ein Bericht des Bundesrechnungshofes aus dem Frühjahr hatte das Thema "Leihbeamte" wieder in die Öffentlichkeit gebracht. Haushaltsausschuss und Bundesinnenministerium haben darauf reagiert. Die Vorschläge in einer jetzt vorliegenden Verwaltungsvorschrift sind ein Anfang, gehen aber nicht weit genug.
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert darüber hinausgehend in ihrem Antrag beispielsweise, dass
- externe Beschäftigte ab sofort nirgendwo auf leitender Ebene eingesetzt werden,
- sie nicht an Gesetzen oder bei Auftragsvergaben mitwirken,
- ihr Absender für alle stets erkennbar bleibt,
- der Einsatz im Regelfall auf sechs Monate begrenzt wird,
- die Bundesregierung einen jährlichen, zu debattierenden Bericht über Art und Umfang des Einsatzes von "Leihbeamten" an den Deutschen Bundestag erstattet,
- ein strenger und zu überwachender Verhaltenskodex aufgestellt wird.
In einem nächsten Schritt wird zu prüfen sein, ob das Wirken von Verbänden in obersten Bundesbehörden und Bundesoberbehörden nicht ebenfalls gegen das Neutralitätsgebot verstößt.